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Polnische Euromünzen

Die polnischen Euromünzen sind die für Polen geplanten Münzen der gemeinsamen europäischen Währung Euro.

Polen ist seit Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union, jedoch kein Mitglied der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, und verwendet daher immer noch seine alte Währung, den Polnischen Złoty. Polen ist noch kein Teil des Wechselkursmechanismus II (WKM II). Eine Euro-Einführung wäre erst nach zweijähriger Mitgliedschaft im WKM II möglich.

Die polnische Regierung ist klar für die Einführung des Euro, behandelt das Thema aber ohne Dringlichkeit. Anfang 2006 sagte Polens Finanzministerin Zyta Gilowska in einem Nachrichteninterview, dass Polen den Euro nicht vor 2010 einführt.

Zirkumvallationslinie

Zirkumvallationslinien, bei Belagerungen eine zusammenhängende Kette von Verschanzungen, mit welchen im Altertum und im Mittelalter, ja noch in der Neuzeit, der Angreifer die Festung zu umgeben pflegte, um einem von außen kommenden feindlichen Entsatz vorzubeugen. Sie haben zuletzt Anwendung gefunden bei der Belagerung von Charleroi 1746.

Bei dem großen Umfang, den diese Verschanzungen naturgemäß haben mussten, konnten die einzelnen Teile derselben immer nur schwach besetzt werden und vermochten darum einen kräftigen Entsatzversuch selten aufzuhalten, wie z. B. vor Turin 7. Sept. 1706. Im Gegensatz zu den Z. dienten Kontravallations- oder innere Zirkumvallationslinien zum Schutz gegen Ausfälle und Durchbruchsversuche der Belagerten.

Im Altertum waren diese Anlagen zuweilen sogar in Mauerwerk ausgeführt und durch Türme verstärkt. Noch vor Granada (1491) entstand dadurch eine förmliche Festung, Santa Fe benannt. Jetzt sichert man sich gegen Entsatz durch Beobachtungskorps und gegen Ausfälle durch die fortifikatorische Verstärkung der Einschließungslinie.

Europäische Fernhochschule Hamburg

Die Europäische Fernhochschule Hamburg (kurz: Euro-FH) ist eine vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg staatlich anerkannte private Fachhochschule.

Das komplette Studienangebot der Euro-FH ist als flexibles Fernstudium ohne Semesterbetrieb organsisiert. Entsprechend wird es vor allem von Berufstätigen zur nebenberuflichen Qualifikation genutzt. Die Studiengänge sind zusätzlich zur FIBAA-Akkreditierung von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Euro-FH ist ein Unternehmen der Klett-Gruppe, einem der größten europäischen Bildungsanbieter.

Inhaltsverzeichnis


Historie

  • 2003 März - Staatliche Anerkennung durch den Hamburger Senat
  • 2003 April - Start des regulären Studienbetriebs
  • 2003 April – Mitgliedschaft im Fachverband Forum DistancE-Learning
  • 2003 Mai – Start der Kooperation mit der Deutschen Bahn AG
  • 2003 August – bereits 100 eingeschriebene Studierende
  • 2004 Januar – Der neue MBA-Studiengang „General Management“ geht an den Start
  • 2004 Juli – Start der neuen Hochschulkurse mit Zertifikat
  • 2004 September – über 1.000 eingeschriebene Studierende
  • 2004 Dezember – FIBAA-Akkreditierung aller Studiengänge
  • 2005 April – Die Euro-FH gewinnt den Studienpreis DistancE-Learning in der Kategorie „Service des Jahres“.
  • 2005 Mai – über 2.000 eingeschriebene Studierende
  • 2005 August – Start der Kooperation mit der Mundell International University in Peking
  • 2006 Januar – über 3.000 eingeschriebene Studierende
  • 2006 November – Erste Absolventenfeier: Die ersten 50 Absolventen/-innen erhalten ihre Bachelor- und MBA-Urkunden


Studiengänge

  • Europäische Betriebswirtschaftslehre - Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)
  • Europäische Betriebswirtschaftslehre - Abschluss Diplom-Kaufmann/-frau
  • Wirtschaftsrecht - Abschluss Bachelor of Laws (LL.B)
  • General Management - Abschluss Master of Business Administration (MBA)

Darüber hinaus bietet die Euro-FH Zertifikatskurse auf Hochschulniveau in den drei Fachbereichen Business School, Law School und Language School an. Seit der Gründung der Euro-FH besteht eine Public Private Partnership zur Hochschule Reutlingen.


Partnerhochschulen im Ausland

  • University of Lincoln, Lincoln (United Kingdom)
  • Suffolk University, Boston (USA)
  • Tischner European University, Krakow (Polen)

Darüberhinaus bietet die Euro-FH Auslandsseminare in Beijing (China) an. Hierfür hat die Euro-FH 2005 ein eigenes Studienzentrum gegründet. In diesem Rahmen wird mit mehreren chinesischen Universitäten und deren Professoren zusammengearbeitet. Das Seminar wird durch Mitarbeiter der Euro-FH geleitet.

Die Kooperationen werden unter anderem genutzt, um Auslandsseminare für die Studierenden der Euro-FH durchzuführen. Weitere Kooperationen sind in Vorbereitung.


Standorte

Die Euro-FH bietet ihren Studierenden die Möglichkeit, die Präsenzprüfungen an zwölf Alternativterminen im Jahr an sieben Prüfungsstandorten abzulegen: Berlin, Darmstadt, Hamburg, Köln, München, Reutlingen und Wien.


Weblinks

  • Europäische Fernhochschule Hamburg (Euro-FH)

Die Erde bebt

Die Erde bebt (Originaltitel: La terra trema) ist ein Film von Luchino Visconti, gedreht 1948 auf Sizilien. Er zählt zu den wichtigsten Filmen des italienischen Neorealismus und beruht auf dem Roman I Malavoglia von Giovanni Verga. Thema des Films ist das harte Leben der Fischer in einem kleinen sizilianischen Dorf zur Nachkriegszeit.

Inhaltsverzeichnis


Handlung

Die Dorfbewohner leben seit Generationen vom Fischfang. Als der junge Fischer Ntoni Valastro erkennt, wie sie alle von den Fischhändlern betrogen und ausgebeutet werden, wächst sein Unmut immer mehr und bei einem Streit wirft er mit seinen Freunden die Händler samt ihrer „falschen“ Waagen ins Wasser. Die Händler verzichten auf eine gerichtliche Verhandlung, weil sie auf die Arbeit der Fischer angewiesen sind, und Ntoni wird sich seiner eigenen Macht und Stärke bewusst.

Er nimmt heimlich eine Hypothek auf das Haus seiner Eltern auf, kauft ein Boot und beginnt, auf eigene Rechnung zu fischen. Zunächst setzt er sich erfolgreich und gewinnbringend durch. Doch bald geraten er und seine Familie in noch größere Armut und Abhängigkeit als zuvor, denn ein heftiger Sturm zerstört sein Boot. Ntoni muss sich erneut dem Diktat und den Schikanen der Händler beugen.


Drehbuch

Visconti plante den Film als ersten Teil einer Trilogie mit dem Titel „Die Erde bebt“. Dem Film über die Fischer sollten zwei weitere Filme über die Lage der Schwefelarbeiter und der Bauern auf Sizilien folgen.

Obwohl Visconti zur Durchführung des geplanten Objekts Teile seines Privatbesitzes verpfändete, scheiterte er an der Finanzierung und konnte nur den ersten Teil verwirklichen.


Dreharbeiten

Der Schwarzweißfilm wurde in Aci Trezza, dem kleinen Fischerhafen von Aci Castello nahe Catania gedreht. Visconti arbeitete ausschließlich mit Laiendarstellern aus der Umgebung. Die Dialoge in sizilianischer Sprache werden im Film von einem Erzähler auf Italienisch kommentiert. Als Regieassistenten waren Franco Rosi und Franco Zeffirelli tätig.


Kritiken

Filmlexikon film von a-z: „Viscontis Meisterwerk ist ein sozial engagiertes und menschlich packendes Hauptwerk des Neorealismus. … Zum ersten Mal im italienischen Kino läßt ein Spielfilm die Sprache seiner Personen unmittelbar, ungekünstelt und ungefiltert wahrnehmen - eine dokumentarische Authentizität ohnegleichen.“

35 Millimeter - Texte zur internationalen Filmkunst: „Mit großer Sensibilität und psychologischer Eindringlichkeit beschreibt Visconti den Kampf sizilianischer Fischer gegen die Ausbeutung. Dabei zeigt sich der Film deutlich gestalteter als die Rossellinis oder de Sicas, was dem realistischen Grundgedanken des italienischen Neorealismus theoretisch zu widersprechen scheint. Doch tatsächlich findet er hierin einen geschliffenen Ausdruck, der seiner Wirkung keinen Abbruch tut.“


Auszeichnungen

1948 wurde Viscontis Film anlässlich der Internationalen Filmfestspiele von Venedig für den Goldenen Löwen (damals: Löwe von San Marco) nominiert.


Weblinks

  • Weitere Informationen und Kritiken

Asienkrise

Mit Asienkrise wird die Finanz- und Wirtschaftskrise Ostasiens der Jahre 1997 und 1998 bezeichnet. Sie begann im Juli 1997 in Thailand und griff auf mehrere asiatische Staaten über, insbesondere auf viele der so genannten Tiger- und Pantherstaaten. Manchmal wird die Asienkrise auch Asiatische Finanzkrise oder Asiatische Währungskrise genannt.

Die am stärksten betroffenen Länder waren Indonesien, Südkorea und Thailand. Auch in Malaysia, den Philippinen und Hongkong machte sich die Krise bemerkbar, während die Volksrepublik China und Taiwan größtenteils unberührt blieben. Die zeitgleiche Krise in Japan hatte ihre eigenen Ursachen, wurde durch die Asienkrise aber noch verstärkt.

Inhaltsverzeichnis


Entstehung und Ursachen

Die Ursachen und Gründe für die Krise 1997/98 im asiatischen Raum sehen viele Experten in maßlosen Investitionen, exzessiver Kreditaufnahme - auch in Fremdwährung, Handelsbilanzdefiziten und schwachen regionalen Finanzmarktstrukturen.


Investitionsblase

In Folge der Liberalisierung der Finanzsektoren asiatischer Staaten entstand in den neunziger Jahren ein Kreditboom in Asien. Das Wachstum des Kreditvolumens lag in den neunziger Jahren im Durchschnitt um 8 bis 10 Prozentpunkte über den Wachstumsraten des BIP. Ein immer größerer Teil der Kredite wurde dabei zum Kauf von Aktien und Immobilien eingesetzt. Die Folge war ein Anstieg der Aktienmärkte und ein starkes Ansteigen der Immobilienpreise. Dieser Anstieg führte bis zu einer Vervierfachung dieser Werte. Mit den steigenden Immobilien- und Aktienpreisen glaubten die Banken gute Sicherheiten für die weitere Vergabe neuer Kredite zu haben. Dieses Vorgehen führte zur neuerlichen Kreditvergabe, die wiederum in Aktien und Immobilien flossen. Durch die daraus folgenden Preissteigerungen entstand in einigen Bereichen eine enorme spekulative Blase.
Dieser „Teufelskreis“ bei der Kreditvergabe der Banken, bei denen der gestiegene Wert der Sicherheiten zu einer Ausweitung der Kreditvergabe führte, welche wiederum die Preise der Sicherheiten in die Höhe trieb, hatte eine stark einseitige Ausrichtung der Kreditvergabe zur Folge. Ende 1997 lag der Anteil der Kredite im Immobiliensektor in Thailand, Indonesien und Malaysia zwischen 25 und 40 Prozent.
Dies machte die Banken bei einem eventuellen Tief am Aktien- und Immobilienmarkt verwundbar.


Fehlende Fremdwährungsabsicherung

Weitere Probleme resultierten aus unterschiedlichen Laufzeiten und Währungen der aufgenommenen und vergebenen Kredite. Da die Banken von der günstigen Zinssituation auf den internationalen Finanzmärkten profitieren wollten, erfolgte die Verschuldung vielfach in US-Dollar oder Yen mit kurzen Laufzeiten. Die Kreditvergabe an inländische Kreditnehmer erfolgte aber meistens langfristig und in inländischer Währung. Kreditinstitute finanzierten langfristige Kredite mit Hilfe von kurzfristig aufgenommenem Geld. Aufgrund dieser Vorgehensweise kam es zu gravierenden Unterschieden bei Laufzeit und Währung zwischen den aufgenommenen und vergebenen Krediten.
Zu diesem Zeitpunkt wurde ein schwerwiegender Fehler begangen, da die Finanzinstitute auf die anhaltende Stabilität der Währungen, auch die Koppelung der heimischen Währung zumeist an den US-Dollar, vertrauten, und deshalb keine Notwendigkeit sahen, die Verbindlichkeiten in Yen oder Dollar gegen Wechselkursänderungen abzusichern.
Durch dieses Vorgehen profitierten sie von der Schwäche des US-Dollar gegenüber dem japanischen Yen zwischen 1985 und 1995. Bis 1995 war diese Strategie sehr erfolgreich. Sie waren konkurrenzfähig und konnten ein stark exportgetriebenes Wachstum verbuchen. Als sich der Dollar/Yen Kurstrend umkehrte, stiegen plötzlich die lokalen Währungen in realer Rechnung, was zu einer ernsthaften Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit führte und somit zu einem gravierenden Handelsbilanzdefizit.
Für die asiatischen Banken war durch die staatlich abgesicherten Wechselkurse das Wechselkursrisiko für die Aufnahme ausländischer Gelder unerheblich und machte Devisenkredite aufgrund geringer Risikoprämie billig. Sie verzichteten zu Gunsten höherer Gewinne auf die in derartigen Situationen eigentlich notwendige Risikoabsicherung über die Terminmärkte.

Das Hauptproblem dieser Finanzpolitik waren aber die kurzfristigen, in Fremdwährung laufenden Kredite der Banken, die im Gegensatz zu den auf ausländische Währung lautenden Währungsreserven standen. Die Krisenländer waren einfach nicht in der Lage kurzfristig genug ausländische Devisen bereitzustellen, um ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Offizielle Angaben über die Währungsreserven zeigten ein verfälschtes Bild der wahren Situation. Die Währungsreserven waren viel zu hoch bewertet, weil Transaktionen an den Terminmärkten nicht berücksichtigt wurden. Eine Reihe von Zentralbanken (bspw. die thailändische Zentralbank) versuchte bei Auftreten der Finanzkrise über Transaktionen an den Terminmärkten, die Kurse ihrer Währungen zu stützen um eine Währungskrise abzuwenden


Schwache regionale Finanzmarktstrukturen

Zusätzlich zu den bereits skizzierten Missständen gab es in den meisten Ländern keine oder eine nur unzureichend funktionierende Aufsichtsbehörde. Zudem verzichteten die Banken auf eine gründliche Risikobeurteilung bei der Kreditvergabe und auch die Bonitätsprüfung der Kreditnehmer wurde stark vernachlässigt. Die Folge dieser Kreditvergabepraktiken war, dass viele der Banken eine viel zu geringe Eigenkapitalquote aufwiesen. Das Management der Finanzinstitute vertraute darauf, dass die Regierung sie unterstützen würde, sollte es tatsächlich zu Schwierigkeiten kommen. Die Fehler sind jedoch nicht nur beim Management der asiatischen Banken zu suchen, sondern die Krise wurden besonders verstärkt oder auch erst herbeigeführt durch ausländische Spekulanten, die im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Finanzkrise auf eine Währungskrise spekulierten.

Ein weiterer Grund für die problemlose Überschuldung der Institute und somit der einzelnen Staaten war das niedrige Zinsniveau in Japan und den damit verbundenen Anreizstrukturen zur Kreditaufnahme im asiatischen Raum. Viele Investoren wollten in dem Zukunftsmarkt Südostasien dabei sein. Auch im Westen herrschte die Meinung, dass die Regierungen in Asien, sollte es zu Problemen kommen, über die Ressourcen verfügen würden um eventuelle Solvenzprobleme abzufangen.


Wirtschaftliche Auswirkungen

Nach Jahren starken Wachstums sahen sich die asiatischen Länder 1997 mit einem plötzlichen Fall in tiefe Rezession konfrontiert. Die internationalen Kapitalmärkte reagierten mit der gewohnten Härte. Damalige und zukünftige Investoren zeigten sich skeptisch über die Aussichten der Region und reagierten dementsprechend.
Vor Beginn der Krise waren die „Tigerstaaten“ noch sehr erfolgreich auf den weltweiten Kapitalmärkten, wobei der US-Dollar-Markt ungefähr 33 Mrd. US$ pro Jahr ausmachte. Doch der Vertrauensverlust der Investoren war enorm und 1998 sank der Wert auf nur noch 8 Mrd. US$ für asiatische Kreditnehmer. Die Krise zeigte sich besonders deutlich an der Wirtschaftsleistung des Jahres 1998. In diesem Jahr schrumpfte das BIP in Indonesien (-13,7%), Thailand (-8,0%), Südkorea (-5,5%), Hongkong (-5,1%) und auf den Philippinen (-0,5%), nachdem diese Länder bis 1996 einen langjährigen Zuwachs verzeichnet hatten. In Japan sank das BIP ebenfalls um 2,8%.
Auch der Arbeitsmarkt brach zusammen. In Südkorea stieg die Arbeitslosenquote von 2% (1996) auf 6,8% (1998), in Malaysia von 2,5% (1996) auf 8% (1998) und in Indonesien auf 22% (Anfang 1999).

Während sich die Asienkrise weiterhin verschlimmerte, bemühte sich die internationale Gemeinschaft die negativen Konsequenzen einzugrenzen. Der Internationale Währungsfonds stellte mehr als 100 Mrd. US-Dollar für Thailand, Indonesien und Südkorea zur Verfügung. Zusätzlich bemühten sich zahlreiche Regierungen und internationale Organisationen Hilfestellung zu leisten. Damals bestand Hoffnung, dass sich der Markt bald erholen würde.
Die am meisten betroffenen Währungen, der thailändische Baht, die indonesische Rupiah und der südkoreanische Won hatten bis Mitte 1998 einen Teil ihres Wertverlustes aufgeholt und hatten sich stabilisiert. Ebenso stabilisierten sich die Exportzahlen wieder.
Eine beruhigende Tatsache war, dass nicht alle Länder gleichermaßen betroffen waren. Die VR China war relativ immun gegenüber den direkten Auswirkungen der Krise. Nicht nur der Yuan behielt seinen Wert, sondern sogar das Bruttoinlandsprodukt wuchs weiter an und die Exporte nahmen weiterhin kräftig zu.


Auswirkungen der Krise auf andere Länder

Die Marktprognosen waren denkbar schlecht und verhießen einen gravierend negativen Effekt auf die gesamte Weltproduktion. Es gab Prognosen, die von bis zu einem Drittel ausgingen. Tatsächlich entpuppten sich die direkten Effekte aber als wesentlich geringfügiger. Als Grund dafür ist der relativ geringfügige Exportanteil der USA und Europas in die asiatischen Länder, mit Ausnahme von Japan, zu nennen. Im Gegensatz dazu hatten die asiatischen Länder eine durchschnittlich hohe Exportquote von 36% in die USA und nach Europa und standen so in einem engen Abhängigkeitsverhältnis. Im Vergleich dazu gingen nur 2,5% der US-amerikanischen Exporte nach Südostasien.

Für den amerikanischen und europäischen Raum war die Krise anfänglich nicht allzu bedrohlich, doch Japan, das auch aus geographischer Lage heraus einen natürlichen Handelspartner und Investor für diese Region darstellt, wurde am stärksten von den negativen Auswirkungen der Krise getroffen. Als direkte Konsequenz wurde Japans Exportanstieg deutlich geringer und erstmals in diesem Jahrzehnt wuchs Japans Wirtschaft 1998 nicht mehr. Die japanische Wirtschaft geriet in eine Rezession.

Die USA konnten während der Ereignisse ihr Wirtschaftswachstum halten und gegen Ende 1998 sogar erhöhen. Gleichzeitig konnte die Inflation gering gehalten werden, die Konsumausgaben waren hoch und die Arbeitslosigkeit erreichte ein 30-Jahrestief von 4,3%. Aber der Höhepunkt der positiven Entwicklungen für die USA war der Höhenflug des Dow Jones Index, der die 10.000er Marke überstieg und damit auch die europäischen Aktienmärkte mit sich auf Rekordhöhe zog.

Die Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft hielten sich in Grenzen, obwohl die europäischen Investitionen in Asien einen Rückschlag erlitten. Der sekundäre und der tertiäre Bereich hatten die größten Schwierigkeiten, da eine Reihe von europäischen Industrieprodukten und Dienstleistungen für den asiatischen Markt bestimmt waren. Die Einbußen der Bundesrepublik Deutschland wurden, nach Aussage der Regierung, auf 10 Milliarden DM geschätzt. Die Wachstumsrate der deutschen Wirtschaft fiel um 0,25% und die Arbeitslosenquote nahm um 0,1 - 0,2% zu.


Siehe auch

Makroökonomisches Erklärungsmodell zur Asienkrise;
Contagion-Effekt


Literatur

  • Corsetti, G., Pesenti, P. & Roubini, A. (1999), ‘Paper Tigers? A model of the Asian crisis’, European Economic Review 43, 1211 – 1236
  • Green, Stephan K.: Die Asienkrise und ihre Bedeutung für die Weltwirtschaft In: Politische Studien, Nr. 366, 50. Jg., 07/08 1999
  • McKinnon, Ronald; Pill, H (1996): ‚Credible Liberalizations and International Capital Flows: The ”Overborrowing Syndrome‘“, in: Ito, Takatoshi; Krueger, Anne O. (Hrsg.): Financial Deregulation and Integration in East Asia“ Chicago, London, S. 7-42., 1996
  • Nunnenkamp, Peter (1999); „Die Asienkrise und was daraus zu lernen ist“, Institut für Weltwirtschaft, Beitrag für das Jahrbuch Dritte Welt 1999,Kiel
  • Joebges, Heike: Transmissionsmechanismen von Währungskrisen. Am Beispiel der Tequilakrise (1994/95) und der Asienkrise (1997). Herbert Utz Verlag, München 2006, ISBN 3-8316-0659-5


Weblinks

  • Erholung von der Asienkrise und die Rolle des IWF
  • Asienkrise - Fünf Jahre danach: Bedeutung von Auslandskapital gesunken
  • Sammlung von verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen zur Asienkrise in Englisch
  • Post-Crisis Exchange Rate Regimes in Southeast Asia in Englisch

Kieswerk

Ein Kieswerk bzw. Schotterwerk ist ein industriell betriebener Tagebau zur Gewinnung von Steinen, Kies (Schotter) und Sand. Abbauwürdig ist er insbesondere im Vorfeld früherer Endmoränen von Gletschern oder an Flussauen bzw. Uferterrassen von Flüssen.

Die nach Beendigung des Abbaus verbleibenden Löcher werden auf mehrere Weisen genutzt: Wenn die Grube sich unterhalb des Grundwasserspiegels befindet, entsteht in der Regel ein Baggersee, der als Angel- oder Badesee genutzt werden kann. Auch Schutzgebiete für Wasservögel kommen vor.

Besteht kein oder nur wenig Kontakt zum Grundwasser, wird das Loch meist verfüllt.
In Betracht kommen hier eine Deponie für Erdaushub oder Bauschutt oder eine Deponie für Hausmüll. In früheren Zeiten wurden manche Gruben auch mit einer besonderen Abdichtung versehen und zur Einlagerung von Sondermüll genutzt, der aber heute eigene Entsorgungswege hat. Mit Folien (Geotextilien) werden hingegen heute auch die Hausmülldeponien abgesichert.

Eine Kies- bzw. Schottergrube ist im Gegensatz zum Kieswerk ein nicht-industriell betriebener Kiesabbau kleineren Ausmaßes.

Auch sie werden am Ende der Nutzung - oft auch schon währenddessen - als Bade- oder Fischgewässer (Baggerseen) genutzt. Andere Gruben entwickeln sich zu Naturparadiesen, sofern sie kaum oder nur extensiv genutzt werden.

Rabobank

Rabobank, (Coöperatieve Centrale Raiffeisen-Boerenleenbank B.A.) ist ein niederländisches Kreditinstitut. Das Unternehmen entstand 1972 aus der Fusion der Coöperatieve Centrale Raiffeisen-Bank und der Coöperatieve Centrale Boerenleenbank. Es ist also ein Verbund von Genossenschaftsbanken, deren zentrale Verwaltung eine Tochtergesellschaft ist und nicht etwa die Dachorganisation. Der Name Rabobank ist eine Abkürzung von “Raiffeisen-Boerenleenbank”. Der Namensteil “Raiffeisen” geht auf Friedrich Wilhelm Raiffeisen zurück, während “Boerenleenbank” an die Wurzeln als bäuerliche Geldleihgenossenschaft erinnert.


Sponsoring, Marketing

  • Rabobank (Radsportteam)


Weblinks

  • Rabobank-Website

Chronem

Ein Chronem (von griechisch χρόνος, chronos, „Zeit“) beschreibt die Zeitdauer von Lauten und dient der Unterscheidung von Phonemen und somit auch von Wörtern. Im Deutschen gibt es zwei Chroneme, die Kürze und die Länge bei Vokalen.

Beispiel:

  • Bann, hacken (Vokalkürze)
  • Bahn, Haken (Vokallänge)

In anderen Sprachen, zum Beispiel dem Finnischen oder Ungarischen, gibt es kurze und lange Konsonanten, verdoppelte Konsonanten werden hier entsprechend länger ausgesprochen.

Stückzins

Stückzinsen (schweizerisch: Marchzins) entsprechen aufgelaufenen Zinsansprüchen, die vom Käufer einer kupontragenden Anleihe an den Verkäufer gezahlt werden müssen.

Anleihen können auf zwei Arten an der Börse notiert sein:

  • cum Kupon - dann ist der seit der letzten Kuponauszahlung aufgelaufene Anteil des Kupons im Kurswert der Anleihe enthalten. Am Tag der Auszahlung des Kupons gibt es dann einen Kursabschlag (auch „dirty price“). Diese Art wird auch als „flat“-Notierung bezeichnet.
  • ex Kupon - dann enthält der Anleihenkurs keinen Kuponanteil (auch „clean price”).

Im Unterschied zu Aktien werden Anleihen in der Regel ex Kupon notiert, um unnötige Kursschwankungen zu vermeiden, die lediglich aus der Stückzinsenproblematik resultieren.

Beim Kauf einer Anleihe ist dem Vorbesitzer also nicht nur der Kurs sondern auch „sein“ Anteil am Kupon zu bezahlen, da ersterer diesen Anspruch wirtschaftlich und rechtlich bereits erworben hat, der Käufer die Zahlung letztlich aber voll vereinnahmen wird.

Dabei kommt in der Regel folgende Formel zur Anwendung:

<math> S = K \frac {d}{360} </math>

wobei

  • S = Stückzins in Geldeinheiten
  • d = Tage seit letzter Kuponzahlung
  • K = Kupon in Geldeinheiten

Diese Formel ist finanzmathematisch nicht ganz korrekt. Genau genommen müsste man dem Vorbesitzer nur den Barwert des mit dieser Formel berechneten Betrages ersetzen, da der Kupon ja erst später ausbezahlt wird und der neue Besitzer auf diese Weise den Kupon zinsfrei vorstrecken muss.

Trotzdem hat sich die einfache, aber ungenaue Formel eingebürgert.

Richtig wäre daher diese Formel

<math>S = \frac{K}{r} \left[(1+r)^n-1)\right]</math>

wobei

  • S = Stückzins in Geldeinheiten
  • K = Kupon in Geldeinheiten
  • r = Marktzinssatz
  • n = Anzahl der Jahres-Zinsperioden seit letzter Kuponzahlung

Die Differenz zwischen den Ergebnissen beider Formeln ist kurz nach und kurz vor dem Auszahlungstermin des Kupons am kleinsten; sie ist zwischen zwei Kuponauszahlungsterminen nicht vernachlässigbar. Idealerweise sollte der Markt diese Ungenauigkeit der Berechnung ausgleichen, so dass die Anleihe zwischen zwei Kuponterminen etwas niedriger notiert als rund um den Kupontermin.


Stückzinsen beim Pricing von Anleihen

Möchte man den fairen Preis einer “plain-vanilla”-Anleihe anhand der Barwertmethode ermitteln, deren Restlaufzeit nicht auf volle Jahre lautet, ist dies entsprechend bei der Diskontierung zu berücksichtigen:

<math>P = \sum_{t=1}^n \frac{K}{(1 + r)^v(1 + r)^{t-1}} + \frac{M}{(1 + r)^v(1 + r)^{n-1}}</math>

wobei

  • P = Preis der Anleihe in Euro (Barwert)
  • n = Anzahl der Perioden
  • r = Zinssatz
  • K = Kupon
  • M = Zahlung bei Endfälligkeit (Nominalwert)
  • v = Tage bis zur nächsten Kuponzahlung / 360
  • t = Periode, in der die Zahlung zufließt


Steuerliche Behandlung der Stückzinsen

Die steuerliche und banktechnische Behandlung der Stückzinsen ist im Artikel Stückzinstopf beschrieben.

Tonfrequentes Übertragungssystem

Ein Tonfrequentes Übertragungssystem oder kurz TUS wird verwendet, um Alarmmeldungen automatisch an die jeweilige Alarmzentrale weiterzuleiten. Es entstand schon in den 1970er Jahren, wird aber auch heute noch verwendet.

Notwendig ist dazu nur ein analoger oder ein ISDN-Telefonanschluss. Verwendet wird er zum Beispiel, um Einbruchsalarmanlagen direkt mit der Polizei oder Brandmeldeanlagen mit der Feuerwehr zu verbinden.

Ein Alarm wird über die Telefonleitung übertragen, unabhängig davon, ob die Leitung frei oder besetzt ist. Außerdem ist eine dauernde Überprüfung der Leitungen gewährleistet, was einen zusätzlichen Vorteil für den Telefonkunden darstellt.

In Österreich kann die Behörde einer Firma oder einer Institution im Zuge des Genehmigungsverfahrens einen TUS-Anschluss vorschreiben.

Die Technik hat sich heute zwar geändert. Da die Bezeichnung TUS aber innerhalb der Feuerwehr geläufig ist, steht sie heute für Telemetrie und Sicherheit

Siehe auch:

Rückwärtsverkettung

Eine Rückwärtsverkettung (engl.: backward chaining) bezeichnet in der Logik eine Inferenz- bzw. Schlussfolgerungs-Strategie der Form:

wenn ?, dann Faktum

Das Gegenmodell ist die Vorwärtsverkettung. Bedeutung haben diese Verkettungen beispielsweise im Bereich der künstlichen Intelligenz für Inferenzmaschinen.

Ebenso wie die Vorwärtsverkettung basiert die Rückwärtsverkettung auf einer transitiven Verknüpfung von Regeln. Man geht dabei jedoch vom Zielobjekt aus und prüft nur die Regeln, die das Ziel in der Konklusion haben. Falls der Wert eines Objektes in der Prämisse einer solchen Regel unbekannt ist, wird versucht, diesen aus anderen Regeln herzuleiten. Gelingt dieses nicht, so wird der Wert schließlich vom Benutzer erfragt.

Man nennt dieses Verfahren auch zielorientierte Inferenz.

Postsperre

Die Verhängung einer Postsperre ist ein in der deutschen Insolvenzordnung (InsO) geregeltes Mittel des Gläubigerschutzes.

Gesetzlich geregelt ist die Möglichkeit der Verhängung einer Postsperre in § 99 InsO. Nach dieser Vorschrift kann das Insolvenzgericht auf Antrag des Insolvenzverwalters oder von Amts wegen anordnen, dass die für den Schuldner bestimmte Post nicht diesem, sondern dem Insolvenzverwalter zuzuleiten ist.

Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass durch die Korrespondenz des Schuldners möglicherweise dem Gläubigerzugriff noch verborgenes Vermögen entdeckt oder der Schuldner durch die Einschränkung seiner Möglichkeit, brieflich mit seiner Umwelt zu verkehren, daran gehindert wird, vorhandenes Vermögen dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen.

Der Schwere dieses hoheitlichen Eingriffs in Art. 10 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis) entspricht es, dass er nur durch einen richterlichen Beschluss angeordnet werden kann. Der Schuldner ist vor Erlass des Beschlusses anzuhören, wenn nicht ausnahmsweise der mit der Anordnung der Postsperre verfolgte Zweck durch eine Anhörung vereitelt werden könnte (§ 99 Abs. 1 S. 2 InsO). Eine deswegen unterbliebene Anhörung des Schuldners ist jedoch unverzüglich nachzuholen. Gegen den Beschluss, mit dem die Postsperre angeordnet wird, steht dem Schuldner nach § 99 Abs. 3 InsO die sofortige Beschwerde zu.

Die aufgrund angeordneter Postsperre an den Insolvenzverwalter weitergeleitete Post darf von diesem geöffnet werden. Der Insolvenzverwalter seinerseits ist verpflichtet, solche Sendungen, welche die Insolvenzmasse nicht betreffen, unverzüglich an den Schuldner weiterzuleiten (§ 99 Abs. 2 S. 2 InsO). Andere Postsendungen dürfen von dem Insolvenzverwalter angehalten werden, dem Schuldner ist jedoch nach § 99 Abs. 2 S. 3 InsO Einsicht in diese Sendungen zu gewähren.

Die Postsperre des § 99 InsO ist systematisch betrachtet im ersten Abschnitt des dritten Teils der Insolvenzordnung normiert stellt somit eine allgemeine Wirkung der Insolvenzeröffnung dar.
Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht gem. § 21 II Nr. 4 InsO eine vorläufige Postsperre anordnen, für die die §§ 99, 101 I 2 InsO entsprechend anzuwenden sind.

Chemosynthese

Die Bezeichnung Chemosynthese ist ein (der Kürze und Prägnanz wegen auch heute noch vielfach verwendetes) Synonym für Chemolithoautotrophie und wurde analog zur Bezeichnung Photosynthese gebildet.

Während bei der Photosynthese Licht als Energiequelle für den Aufbau organischer Stoffe dient, führt bei der Chemosynthese eine exergone chemische Umsetzung zum Energiegewinn. In beiden Fällen wird die gewonnene chemische Energie in Form von Adenosintriphosphat (ATP) und reduziertem Nicotinamidadenindinukleotidphosphat (NADPH) gespeichert und organische Stoffe werden aus anorganischen Stoffen gebildet, was als Primärproduktion organischer Stoffe bezeichnet wird.

Inhibitorium

Das Inhibitorium ist neben dem Arrestatorium eine der beiden Wirkungen, die durch die Pfändung einer Forderung eintritt. Nach § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO verliert der Vollstreckungsschuldner mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses die Verfügungsbefugnis über die gepfändete Forderung - er ist also von Rechts wegen gehindert (”inhibitus”), die Forderung abzutreten oder in anderer Weise (etwa durch Erlass) über sie zu verfügen.

Beim Inhibitorium handelt es sich um ein relatives Veräußerungsverbot im Sinne von §§ 135 ff. BGB.

Fernsehfilm

Fernsehfilme sind Filme in Spielfilmlänge, die für die Ausstrahlung im Fernsehen hergestellt werden. Sie werden in der Regel von einer oder mehreren Rundfunkgesellschaften in Auftrag gegeben und finanziert. Früher waren auch Eigenproduktionen der Fernsehsender gang und gäbe.

In Deutschland lässt jeder größere Sender Fernsehfilme aller Genres durch Auftragsproduzenten herstellten. Allerdings haben einige Fernsehsender auch eigenständige Produktionsfirmen gegründet, die mit der Herstellung von Fernsehfilmen beauftragt werden. Dadurch haben die Sender die Möglichkeit, Umsatzerlöse aus der Herstellung als Einnahmen in den eigenen Produktionsfirmen zu erhalten und zugleich die wirtschaftlichen Risiken einer Filmproduktion auszulagern. Dieses Verfahren der Sender führt zu Wettbewerbsverszerrungen und einer Benachteiligung der unabhängigen Fernsehproduktionsgesellschaften.

Im Normalfall bietet ein Produzent dem Redakteur eines Fernsehsenders ein Treatment an, häufig zusammen mit Besetzungsvorschlägen für Regisseur und Hauptrollen. Wenn den Redakteur das Treatment interessiert, wird er es in einer Redaktionssitzung vorschlagen. Falls die Redaktion sich für den Stoff entscheidet, wird der Produzent beauftragt, ein Drehbuch zu entwickeln (siehe Stoffentwicklung).

Die Entwicklung des Drehbuchs wird vom Redakteur betreut. Das fertige Drehbuch wird dann erneut in einer Redaktionssitzung vorgeschlagen, in der die Redaktion entscheidet, ob sie einen Umsetzungsauftrag vergeben möchte. Der Produzent erstellt eine Kalkulation für die Umsetzung des Drehbuchs, auf deren Basis er den Auftrag für die Filmproduktion erhält. Die Redaktion nimmt den Rohschnitt, die Musik, die Mischung und das Sendeband ab. Alle Rechte an dem Drehbuch werden solange von der Produktionsfirma gehalten, bis ein Sender einen Auftrag zur Produktion an die Produktionsfirma vergibt und die Rechte an dem Drehbuch bezahlt. Die Rechte an dem fertigen Film gehören schon während der Entwicklung und der Produktion dem Sender. Der Auftragsproduzent trägt das Produktionsrisiko allein, d.h. im Falle von Kostenüberschreitungen trägt diese der Produzent alleine, soweit er nicht durch Filmversicherungen abgesichert ist.

Viele Regisseure haben sich auf Fernsehfilme spezialisiert. Beispiel dafür sind Dieter Wedel und Marco Serafini, die bereits zahlreiche Fernsehfilmreihen für unterschiedliche Sender gedreht haben.


Siehe auch

  • Fernsehspiel

Zyprer

Zyprer/Zyprerin (veraltet: Zypriot/Zypriotin) ist der amtliche Eigenname der Bevölkerung Zyperns.

Das Adjektiv dazu ist zyprisch. Die Bezeichnungen “Zypriot/Zypriotin/zypriotisch” sind, insbesonders im diplomatischen Verkehr, veraltet und werden kaum benutzt. Zyprioten wurden früher die Zyperngriechen und Zyprer die Zyperntürken genannt, diese Unterscheidung wird aber heutzutage nicht mehr gemacht. Gleichwohl definiert der Duden (24. Auflage 2006) noch immer das Wort Zypriot als Zyperngrieche, Zyprer als Bewohner von Zypern.

Da die englische Bezeichnung für die Bevölkerung cypriots lautet, ist eine mangelnde Übersetzung Grund für die noch weit verbreitete, allerdings veraltete Form “Zypriot”. Naheliegend ist aber auch, dass der griechische Ausdruck Kipriotis der Grund dieser Aussprache ist.

Keine der Bezeichnungen beinhaltet eine abwertende Bedeutung.


Weblinks

Liste

mit der amtl. Bezeichnung der Bevölkerung weltweit (Auswärtiges Amt)

Kassenbon

Ein Kassenbon (schweizerisch und österreichisch auch Kassabon) bzw. -zettel ist die häufig verwendete Bescheinigung der Bezahlung eines Einkaufs. Häufig wird der Kassenbon auf Thermopapier im Format 57 mm × 25 m oder 80 mm × 25 m gedruckt. Rechtlich gelten die Bestimmungen einer Rechnung.

Außer dem Logo des vergebenden Geschäftes, dessen Anschrift und Telefonnummer enthält der Kassenbon noch meist die folgenden Angaben:

  • Name der Firma
  • Datum des Einkaufs
  • Belegnummer
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Betrag der Mehrwertsteuer (meist aufgespalten in 7% und 19%)
  • Kassen/Terminalnummer
  • Bedienernummer
  • Beschreibungstext der Ware
  • Preis der Ware
  • sowie eine Dankesformel für den getätigten Einkauf.

Insbesondere bei einem Kaufabschluss in Supermärkten oder anderen Großmärkten ersetzt er oft einen schriftlichen Kaufvertrag und die Rechnung.

Häufig enthält der Kassenbon auf der Rückseite einen Hinweis auf die Geschäftsbedingungen des Unternehmers, sowie auf spezielle Vereinbarungen, wenn die Bezahlung nicht in bar erfolgt:

  • Ermächtigung zum Lastschrifteinzug (bei Zahlung mit EC-Karte)
  • Ermächtigung zur Adressenweitergabe vom Bankinstitut an das Handelsunternehmen bei Zahlung mit EC-Karte, wenn die Lastschrift von der Bank nicht eingelöst werden konnte
  • Ermächtigung zur Datenweitergabe an Dritte (z. B. zwecks Erstellung von Kundenprofilen)

Aber auch für den Nachweis des Erwerbs eines Gegenstandes oder für das Geltendmachen von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen bzw. den freiwillingen Umtausch ist der Kassenbon wichtig.


Siehe auch

Quittung

Ginnie Mae

Ginnie Mae ist die in den USA populäre Bezeichnung für die Government National Mortgage Association (GNMA).

Die Hauptaufgabe von Ginnie Mae ist die Bereitstellung von billigen Krediten für Hauskäufer und Hausbauer.


Siehe auch

Fannie Mae, Freddie Mac, FHL Banken


Weblinks

  • Die Ginnie Mae Homepage(englisch)

World Series of Poker 1998

Die World Series of Poker 1998 (WSOP) fand in Binion’s Horseshoe statt.


Vorturniere

Turnier Sieger Preis Zweiter
$2.000 Limit Hold’em Farzad Bonyadi $429.940 Paul Scarim
$1.500 Razz Doyle Brunson $93.000 Ray Dehkharghani
$1.500 Limit Omaha Michael Shadkin $109.800 Jan Lundberg
$1.500 Seven Card Stud Kirk Morrison $148.185 Max Stern
$1.500 Pot Limit Omaha Donnacha O’Dea $154.800 Johnny Chan
$1.500 Seven Card Stud High/Low Tommy Hufnagle $139.305 Don Holt
$2.000 No Limit Hold’em Jeff Ross $259.000 Layne Flack
$2.000 Omaha High/Low Chau Giang $150.960 Carl Bailey
$2.000 Pot Limit Hold’em Daniel Negreanu $169.460 Dominic Bourke
$2.500 Seven Card Stud Artie Cobb $152.000 Helmut Koch
$2.500 Pot Limit Omaha T. J. Cloutier $136.000 Doyle Brunson
$2.500 Seven Card Stud High/Low Bill Gempel $120.000 Hershey Entin
$3.000 Limit Hold’em David Chiu $205.200 Mickey Seagle
$3.000 Omaha High/Low Paul Rowe $133.200 James Van Alstyne
$3.000 Pot Limit Hold’em Steve Rydel $206.400 Dave Ulliott
$5,000 Deuce to Seven Triple Draw Erik Seidel $132.750 Will Wilkinson
$3.000 No Limit Hold’em Ken Buntjer $268.620 Gorden Hall
$5.000 Seven Card Stud Jan Chen $208.000 Don Barton
$5.000 Limit Hold’em Patrick Bruel $224.000 Robert Redman
$1.000 Ladies’ Seven Card Stud Mandy Commanda
$40.000 Jerri Thomas


Hauptturnier

350 Personen nahmen am Hauptturnier teil. Das Eintrittsgeld betrug 10.000 $.


Finaltisch

Platz Name Preis
1. Scotty Nguyen $1.000.000
2. Kevin McBride $687.500
3. T. J. Cloutier $437.500
4. Dewey Weum $250.000
5. Lee Salem $190.000

Die Sieghand von Scotty Nguyen war .

Hypothek

Eine Hypothek (von griech.: „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt, zu befriedigen, anstatt die durch die Hypothek gesicherte Geldforderung aus dem Gesamtvermögen des Forderungschuldners beizutreiben. Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt.

Rechtlich wird die Hypothek als ein beschränkt dingliches Recht an einem Grundstück eingestuft.

Außerhalb der juristischen Fachsprache wird häufig nicht nur das Grundpfandrecht selbst, sondern auch das damit verbundene Darlehen als Hypothek bezeichnet.

Im übertragenen Sinn wird das Wort Hypothek ebenfalls als Synonym für eine besondere Belastung verwendet. So galten zum Beispiel die Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus als schwere Hypothek für die junge Bundesrepublik Deutschland in der Nachkriegszeit.

Inhaltsverzeichnis


Deutsches Recht

Die Hypothek ist nach deutschem Sachenrecht ein Grundpfandrecht ( BGB). Es kann am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum begründet werden. Der Inhaber der Hypothek ist berechtigt, die Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück zu fordern. Das heißt, der Inhaber der Hypothek darf Substanz und Nutzungen des Grundstücks durch Zwangsvollstreckung ( BGB) nutzen, um die festgelegte Geldsumme zu erhalten. Dies kann der Schuldner durch Zahlung an den Gläubiger verhindern, BGB. Durch die Hypothek ist das Grundstück dem Gläubiger verpfändet. Lasten mehrere Hypotheken auf einem Grundstück, haben diese einen festen Rang, nach dem die Hypothekengläubiger befriedigt werden. Die Bedeutung der Hypothek tritt in der Praxis zu Gunsten der Grundschuld immer weiter zurück. Heute sind nur noch rund 20 Prozent der Grundstücksbelastungen als Hypotheken bestellt.

Für Pfandrechte an Schiffen gelten die besonderen Vorschriften zur Schiffshypothek, die denen zu den Grundpfandrechten weitgehend ähneln.


Verhältnis zur persönlichen Forderung

Im Gegensatz zur Grundschuld besteht eine intensive Verknüpfung (Akzessorietät) der Hypothek am Grundstück mit der persönlichen Forderung gegen den Schuldner. Für die Hypothek ist die Existenz einer solchen persönlichen, auf die Zahlung von Geld gerichteten Forderung unabdingbare gesetzliche Voraussetzung. Diese persönliche Forderung ist typischerweise eine Darlehensforderung, muss es aber rechtlich nicht sein, auch alle anderen persönlichen Geldforderungen (beispielsweise aus anderen Verträgen oder auch Schadensersatzansprüche) können durch eine Hypothek gesichert werden.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Der Eigentümer (E) bestellt der Bank (B), zur Sicherung eines Darlehens in Höhe von 100.000 €, eine Hypothek an seinem Grundstück. Im Laufe der Jahre hat er 70.000 € an die Bank zurückbezahlt. Die Bank hat gegen den Eigentümer noch eine Darlehensforderung in Höhe von 30.000 €. Stellt er nun die Zahlung ein, so kann die Bank lediglich 30.000 € aus der Hypothek fordern, denn die Höhe der Hypothek schrumpft mit jeder Zahlung des Eigentümers, die er auf das Darlehen (die gesicherte Forderung) tätigt. Gleichzeitig entsteht eine Eigentümergrundschuld in Höhe der bisher geleisteten Zahlungen auf das Darlehen. Daher hat E eine Eigentümergrundschuld in Höhe von 70.000 € erworben, die zwar nicht im Grundbuch eingetragen ist, aber dennoch materiell-rechtlich besteht. Das Grundbuch ist in soweit unrichtig und kann von E berichtigt werden.

In der Bankenpraxis sind drei Vertragsverhältnisse rund um die Hypothekenbestellung zu unterscheiden.

  1. Der Darlehensvertrag, aus dem sich regelmäßig die Forderung der Bank gegenüber dem Darlehensnehmer ergibt, z.B. ein Darlehensrückzahlungsanspruch.
  2. Die dingliche Einigung über die Bestellung einer Hypothek am Grundstück des Schuldners, wenn dieser Grundstückseigentümer ist oder am Grundstück eines Dritten, der sich bereit erklärt, mit seinem Grundstück die Forderung des Schuldners zu sichern.
  3. Die Sicherungsabrede auch Sicherungsvertrag genannt. Dieser Vertrag bildet regelmäßig die schuldrechtliche Grundlage für die Hypothekenbestellung.

Daraus ergeben sich folgende rechtliche Konsequenzen:

  • Ist der Darlehensvertrag nichtig, so entsteht kraft Gesetzes keine Hypothek, sondern eine Eigentümergrundschuld. Im Zweifel sichert die Hypothek dann nicht den Rückzahlungsanspruch der Bank, der sich daraus ergibt, dass diese den Darlehensbetrag schon ausgezahlt hat und sich erst im Nachhinein herausgestellt hat, dass der Darlehensvertrag ungültig war.
  • Ist die dingliche Einigung nichtig, z.B. wegen Geschäftsunfähigkeit des Grundstückseigentümers, so entsteht kein dingliches Recht am Grundstück. Ficht dagegen die Bank wegen eines Irrtums die Einigung im Nachhinein erfolgreich an und ist die Hypothek bereits im Grundbuch eingetragen, so ist nach herrschender Meinung eine Eigentümergrundschuld entstanden.
  • Bei Unwirksamkeit der Sicherungsabrede ist die Hypothek aufgrund des im deutschen Recht geltenden Abstraktionsprinzips regelmäßig wirksam. Der Grundstückseigentümer hat dann jedoch einen Anspruch auf Löschung der Hypothek, da dann kein Rechtsgrund für die Hypothek besteht.

Die Bank kann grundsätzlich auf zweierlei Weise gegen den nicht zahlenden Schuldner vorgehen. Einerseits steht der Bank der schuldrechtliche Rückzahlungsanspruch aus dem Darlehensvertrag zu. Aufgrund dieses Anspruches haftet der Schuldner mit seinem gesamten Vermögen. Darüberhinaus kann die Bank das mit der Hypothek belastete Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung verwerten. Dann steht ihr nur der Erlös zu, der sich aus dem Grundstück ergibt. In diesem Falle haftet nur das Grundstück und nicht der Schuldner persönlich.


Bestellung der Hypothek

Die Hypothek entsteht durch Einigung (vergleiche § 873 Abs.1 BGB) zwischen dem Eigentümer und dem Inhaber der persönlichen Forderung und Eintragung (vergleiche Abs.1 BGB) der Hypothek in das Grundbuch. Bei der Briefhypothek, die nach dem Gesetz den Regelfall darstellen soll, wird die Hypothek in einem besonderen Hypothekenbrief verbrieft. Dadurch wird erreicht, dass die Hypothek ohne Eintragung im Grundbuch durch Abtretung der Forderung und Übergabe des Briefes übertragen werden kann, was ihre Verkehrsfähigkeit erhöht. Im Fall der Briefhypothek ist zur Entstehung als Hypothek neben Einigung und Eintragung zusätzlich die Übergabe des Hypothekenbriefs erforderlich; vor der Briefübergabe handelt es sich um eine Eigentümergrundschuld.


Übertragung der Hypothek

Die Übertragung der Hypothek erfolgt durch Abtretung der gesicherten Forderung. Für die wirksame Übertragung einer Briefhypothek - diese Form der Hypothek ist der Regelfall in der Praxis - muss die Abtretungserklärung schriftlich erteilt werden. Außerdem muss der Hypothekenbrief dem Erwerber übergeben werden. Mit dem Übergang der Forderung auf den Erwerber geht die Hypothek auf den neuen Inhaber über. Dieser gesetzliche Regelfall der Hypothek wird als Verkehrshypothek bezeichnet. Bei ihrer Übertragung stellt sich das Problem, dass sich der Erwerber bei strenger Durchführung der Abhängigkeit der Hypothek von der Forderung nicht auf den Inhalt des Grundbuches verlassen könnte, weil er stets überprüfen müsste, ob die persönliche Forderung (noch) besteht. Zur Überwindung dieser Schwierigkeit erstreckt sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der öffentliche Glaube an die Richtigkeit des Grundbuches für die Hypothek auch auf die Forderung. Die Hypothek kann also auch dann gutgläubig erworben werden, wenn entgegen dem Grundbuch die Forderung nicht (mehr) existiert.

Für die Übertragung der Buchhypothek gilt Folgendes: Bei dieser Form der Hypothek ist die Erteilung eines Briefes ausgeschlossen,sofern es sich um eine Sicherungshypothek handelt (vgl. BGB).Daher bietet sie für den Eigentümer einen erhöhten Schutz vor gutgläubigen Erwerbern, aber dafür ist sie hinsichtlich ihrer Umlauffähigkeit eingeschränkt. Für ihre Übertragung ist es notwendig, dass die Abtretung in das Grundbuch eingetragen wird. Erst mit Vollendung dieser Eintragung ist der Inhaberwechsel vollzogen. Banken lassen sich grundsätzlich nicht zur Sicherung eines Darlehens auf die Bestellung einer Buchhypothek ein.

Wirtschaftlicher Grund für die Übertragung der Hypothek können Forderungsverkauf oder zum Beispiel Umschuldung (Bsp.: eine andere Bank bietet ein Darlehen mit weniger Zins an) sein.

Für die Sicherungshypothek gilt das nicht. Sie ist streng akzessorisch zur persönlichen Forderung. Bei ihr kann sich der Erwerber zum Beweise der Forderung nicht auf das Grundbuch berufen. Gleichzeitig ist die Sicherungshypothek als Buchrecht, d.h. ohne Brief, ausgestaltet.

Einen Spezialfall der Sicherungshypothek stellt die Höchstbetragshypothek dar. Sie ist eine Sicherungshypothek, bei der nicht eine bestimmte Forderung in bestimmter Höhe gesichert wird, sondern im Grundbuch nur ein Höchstbetrag genannt wird, die Feststellung der Forderung aber vorbehalten bleibt.


Umwandlung in eine Eigentümergrundschuld

Auch wenn die Forderung, auf die sich die Hypothek bezieht, durch den Eigentümer getilgt wurde, bleibt die Hypothek im Grundbuch dennoch eingetragen. Durch die Erteilung einer löschungsfähigen Quittung, in der die Bank bestätigt, dass die zugrundeliegende Forderung durch den Eigentümer getilgt wurde, erhält der Eigentümer die Möglichkeit, die derzeit eingetragene verdeckte Eigentümergrundschuld in eine offene Eigentümergrundschuld umzuwandeln. Dazu wendet er sich mit der löschungsfähigen Quittung an einen Notar seiner Wahl, der seinen Antrag auf Umschreibung beglaubigt und diesen dem Grundbuchamt einreicht.


Hypothekenhaftung

Die Haftung des Grundstücks für die Hypothek erstreckt sich auf die wesentlichen und nicht wesentlichen Bestandteile einschließlich der Erzeugnisse, auf das Zubehör des Grundstücks, die Miet- und Pachtforderungen und auf die Versicherungsforderungen aus der Versicherung von Gegenständen, die zur Haftungsmasse gehören, z.B. aus der Feuerversicherung eines Gebäudes.


Wirtschaftliche Bedeutung

In der Praxis wurde die Hypothek weitgehend von der Grundschuld verdrängt. Praktische Bedeutung hat sie allerdings noch als Zwangshypothek und Bauhandwerker-Sicherungshypothek.

Darlehen, die durch Hypotheken besichert werden, können meist zu günstigeren Zinssätzen gewährt werden. Wenn die Hypothek 60 Prozent des Beleihungswertes des Grundstückes nicht übersteigt, reduziert sich bei der kreditgebenden Bank die Belastung der haftenden Eigenmittel. Über die haftenden Eigenmittel wird letztendlich die Höhe der insgesamt von einem Kreditinstitut zu vergebenden Kredite gesteuert, dies ist im deutschen Recht Kreditwesengesetz geregelt.

Werden Hypothekendarlehen von spezialisierten Kreditinstituten, den Hypothekenbanken oder Schiffshypothekenbanken, gewährt, so wird für diese die Refinanzierung am Kapitalmarkt durch die Emission von Pfandbriefen erleichtert. Dies kann wiederum zu geringeren Refinanzierungskosten führen.


Österreichisches Recht

Im österreichischen Sachenrecht ist die Hypothek ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache und somit, im Gegensatz zum deutschen Recht, auch per definitionem ein Pfandrecht.

siehe auch: Pfandrecht/Hypothek


Schweizer Recht

In der Schweiz existiert die Hypothek rechtlich nicht und wird nur umgangssprachlich für das entsprechende Darlehen verwendet. Stattdessen definiert das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) folgende drei Formen des Grundpfandes:

  • Die Grundpfandverschreibung
  • Den Schuldbrief
  • Die Gült (Pfand)

Schuldbriefe und Gülten sind Wertpapiere im klassischen Sinn und können gehandelt werden. Sollte das Papier auf irgendeine Weise zerstört werden, muss der entsprechende Grundlasteintrag im Grundbuch gelöscht werden. Heutzutage werden praktisch nur noch Schuldbriefe errichtet, da Gülten einen extrem schwerfälligen Kündigungscharakter haben und ihrer historischen Bedeutung wegen noch gesetzlich verankert wurden (seit der Einführung des ZGB im Jahre 1912 wurden in der ganzen Schweiz kaum mehr als zwei Dutzend neue Gülten errichtet).


Umgekehrte Hypothek bzw. Reverse Mortgage

Mittlerweile existiert auf den Finanzmärkten (im wesentlichen in den USA) auch das Instrument einer reversen Hypothek, die in gewisser Vielgestalt eine Umkehrung einer Hypothek ist:

Für einen Kreditvertrag dient eine (in aller Regel zunächst belastungsfreie) Immobilie als Sicherheit. Der Kredit kann auf verschiedene Weise zur Auszahlung gelangen:

  • in einem Einmalbetrag,
  • in monatlichen Raten.

Charakteristisch ist, dass zum festgelegten Zeitpunkt Unterschiedliches vereinbart sein kann für den Fall, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht abzulösen vermag.

  • Im einfachen Fall verwertet dann der Kreditgeber das Haus (selten, ungewöhnlich).
  • Die Kreditnehmer sind gegen Räumung geschützt, solange noch einer der Partner der Kreditnehmer-Seite lebt, seinen ersten Wohnsitz im Haus hat, und solange der Kreditnehmer die örtlichen Lasten (Steuern usw.) trägt.

Reverse Hypotheken helfen vor allem Hausbesitzern, die außer ihrem Haus kein größeres finanzielles Vermögen und evtl. nur ein niedriges Einkommen oder eine unzulängliche Rente haben: Eine monatliche Zahlung aus dem Kreditvertrag mit der Variante, dass der Kreditnehmer im Haus bleibt, ähnelt dem Konstrukt des lebenslangen Wohnrechts (und zugleich einem Verkauf gegen Leibrente). Bei sinkenden Pensionen und immer mehr Kinderlosen sind Reverse Mortgage ein umso mehr zu beachtendes Modell.

Da der oder die Hausbesitzer mit der Auszahlung einer reversen Hypothek praktisch den Hauswert gegen den Kredit stellen und ihn abwohnen, kann nach Verwertung der Immobilie das Erbe erheblich geschmälert sein oder auch entfallen. In den USA hat sich die Zahl der Nutzer von Reverse Mortgage zwischen 2001 und 2006 versechsfacht und steigt weiter steil: allein 2006 um rund 30.000 auf 70.000 bei den staatlich besicherten, die 90 Prozent ausmachen. Hohe Gebühren schon am Anfang schrecken allerdings ab: Hypothekenversicherung von 2, danach 0,5 Prozent auf die Kreditsumme als jährliche Prämie.


Weblinks

  • Einfacher Hypothekenrechner


Literatur

  • Udo Reifner: Innovative Finanzdienstleistungen NOMOS Verlag, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-2752-3
  • Wolfgang Rauch: Grundschuld und Hypothek. C. H. Beck, München 1998, ISBN 3-4064-4428-8
  • Rainer Kulms: Altersvorsorge durch Immobilienverzehr - Zur Übertragbarkeit der reverse Mortgage vom US-amerikanischen auf das deutsche Recht Zeitschrift für Immobilienrecht : ZfIR, 2002, Heft 8, ISBN/ISSN 1433-0172
  • Daniel Schnabl: Die US-amerikanische reverse mortgage (”umgekehrte Hypothek”): Ein Alterssicherungsmodell für Deutschland?, NZM 2007, 714