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Pflege-Pauschbetrag

Rechtsstand: 1. August 2005

Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Pflege einer Person erwachsen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, kann bei der Pflegeperson die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer um einen Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro im Kalenderjahr verringert werden.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson für die Pflege keine Einnahmen erhält. Das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene Pflegegeld zählt nicht zu den Einnahmen.

Hilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die Pflege im Inland entweder in ihrer Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchführt.
Wird ein Pflegebedürftiger von mehreren Pflegepersonen gepflegt, wird der Pflege-Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen, bei denen die Voraussetzungen vorliegen, geteilt.

Die Knapp-Familie

Die Knapp-Familie ist eine 1981 im deutschen Fernsehen ausgestrahlte Miniserie. Sie hatte insgesamt fünf Folgen von jeweils etwa 95 Minuten. Regisseur war Stephan Meyer, der nach seinen und Eckhard Henscheids Manuskripten drehte. Die Erstausstrahlung erfolgte am 14. November 1981. Die Außenaufnahmen wurden 1981 in Duisburg-Homberg und Dinslaken gedreht.

Die einzelnen Folgen wurden vom WDR produziert und in der ARD im Abendprogramm ausgestrahlt. Im Rahmen des Geschichtsfest: WDR zeigt “Das Ruhrgebiet im Film” wurde die Serie vom WDR 2000 im 3.Programm wiederholthttp://www.idruhr.de/detail.php?id=4277&seite=archiv

Contents


Inhalt

Die Knapp-Familie ist eine Bergarbeiter-Familie aus dem Ruhrpott.
Mutter Elfriede Knapp (Rosel Zech), Mutter von vier Kindern und ihr Mann Paul (Eberhard Fechner), Bergarbeiter und Hobbydichter, wollen nach 25 Ehejahren gleich drei Hochzeiten feiern. Einmal die eigene silberne Hochzeit, dann die von Tochter Roswitha (Verena Reichard), die ihren Freund Bernd (Martin Sperr), mit dem sie zusammenlebt heiraten soll und schließlich soll Tochter Dietlinde (Christiane Leuchtmann) den Griechen Wassili ehelichen. Paul ist froh, nicht belästigt zu werden, kann er sich doch seiner Schriftstellerei widmen. Doch alle Hochzeitspläne scheinen sich in Luft aufzuösen, denn es droht die Zwangsversteigerung bzw. der Abriss ihres Wohnhauses. Die Familie droht auseinander zu brechen. Der Vater verliebt sich in die Bibliothekarin, die Mutter besucht die Trabrennbahn um zu wetten. Elfriede Knapp will das haus zwischenzeitlich an einen Rennstallbesitzer verkaufen, der die Knappensiedlung zu einem Schickeria-Wohnviertel umgestalten möchte. Man plant einen Hungerstreik ? Nach zahlreichen Ereignissen gelingt es unter Federführung von Paul die übrigen Bewohner zu einer Initiative zusammenzuschließen und gemeinsam retten sie ihre Wohnungen.

Die einzelnen Teile tragen die Titel:

  • 1. Die Gretelfrage
  • 2. Das Sechserglück
  • 3. Liebe kommt nicht von lieb sein
  • 4. Die bittere Mitte
  • 5. Es ist alles wie im Märchen

Die Serie basiert auf einer wahren Begebenheit. Als Ende der 1960er Jahre die Bergarbeitersiedlung Rheinpreussen zu zwei Dritteln abgerissen wurde, wehrten sich die Bewohner erfolgreich in einer Bürgerinitiative in Duisburg-Homberg gegen den endgültigen Abbruch und die Zwangsversteigerung ihrer Häuser und Grundstücke. Seit 1985 verwalten sie in einer Wohnungsgenossenschaft namens Rheinpreußensiedlung eG ihre Häuser selbsthttp://www.indukult-vereine.de/Duisburg-Rheinpreussen.html.


Darsteller und Rollen

  • Rosel Zech - Elfriede Knapp
  • Eberhard Fechner - Paul Knapp
  • Verena Reichard - Verena
  • Beate Finckh - Elisabeth
  • Christiane Leuchtmann - Dietlinde
  • Martin Sperr - Bernd
  • Erika Skrotzki - Putzi
  • Ulrich Gebauer - Hans
  • Else Quecke - Grete

sowie: Wolfgang Büttner, Herbert Steinmetz, Tana Schanzara, Ivan Desny, Nikolaus Paryla u.a.


Weblinks

  • Die Knapp-Familie in der IMDb
  • Serienlexikon von Kabel1


Quellen

Jagdsport

Jagdsport ist eine Übersetzung des englischen Begriffes hunting sport. Traditionell wird im englischen sport im Sinne von Freizeitvergnügen gebraucht, welches bestimmten Regeln unterliegt.

Jagdsport ist (waidmännische) Jagd, die nicht, oder zumindest nicht in erster Linie, zur Nahrungsbeschaffung dient.

Auch der Begriff game darf im Zusammenhang mit der Jagd nicht mit Spiel übersetzt werden. Game bedeutet in diesem Sachzusammenhang Wild oder Wildbret.


Siehe auch:

Jagd, Wild, Nahrungsmittel

Hypo Niederösterreich

Hypo Niederösterreich ist ein Damen-Handballverein aus Maria Enzersdorf in Niederösterreich. Er ist einer der erfolgreichste Vereine Europas. In den letzten 16 Jahren konnte Hypo 8 Mal die Champions-League gewinnen. Die Heimspiele von Hypo werden in der Südstadt, einem Ortsteil von Maria Enzersdorf ausgetragen.

Der Verein wurde ursprünglich von einigen erfolgreichen Leichtathleten, darunter Liese Prokop, Maria Sykora und Eva Janko, gemeinsam mit dem Trainer Gunnar Prokop ins Leben gerufen. Schon nach einigen Jahren schloss Hypo an die damaligen österreichischen Spitzenmannschaften im Damenhandball an und wurde im Jahre 1977 erstmals Meister. Seitdem dominierte man die österreichische Liga und wurde insgesamt 30 Mal ununterbrochen österreichischer Meister. Auch dem im Jahre 1989 eingeführte österreichische Cup gewann man stets.

International gelang der erste größere Erfolg im Jahre 1987, als man das Europacupfinale erreichte. Bereits zwei Jahre später konnte man dies mit dem Finalsieg über den damaligen Favoriten Spartak Kiev übertreffen. Insgesamt konnte man 13 Mal das Finale der Champions-League erreichen und dieses acht Mal gewinnen, zuletzt im Jahre 2000.


Die acht Champions-League-Siege

Jahr Spiel Ergebnis
1989 Hypo NÖ gegen Spartak Kiev 37:33
1990 Hypo NÖ gegen Kuban Krasnodar 59:50
1992 Hypo NÖ gegen TV Lützellinden 34:32
1993 Hypo NÖ gegen Vasas Budapest 40:25
1994 Hypo NÖ gegen Vasas Budapest 45:39
1995 Hypo NÖ gegen Podravka Koprivnica 40:36
1998 Hypo NÖ gegen Mar Valencia 56:47
2000 Hypo NÖ gegen Kometal Skopje 52:45


Weblinks

  • www.hypo-noe.at

Elektronische Sicherung

Die elektronische Sicherung wird in Geräten eingesetzt, die sehr kompakt gebaut werden müssen, keine mechanische Bauelemente aufweisen dürfen oder eine klassische Sicherung mit Hilfe von Schutzdioden oder einer anderen Schutzbeschaltung alleine nicht ausreichend ist. Die elektronische Sicherung weist zudem eine wesentlich schnellere Ansprechzeit auf als etwa ein elektromagnetischer Leitungsschutzschalter oder eine superflinke Schmelzsicherung.

Die elektronische Sicherung wird etwa in Netzteilen und Endstufen (Verstärker) verwendet. Die elektronische Sicherung sollte jedoch nicht mit der elektrische Sicherung verwechselt werden, da als solche nur eine Schmelzsicherung bezeichnet wird. Hingegen werden häufig auch elektronisch angesteuerte Relais- bzw. Schützkontakte als elektronische Sicherung bezeichnet. Idealerweise sind solche elektromechanischen Kontakte jedoch nur zusätzlich auszuführen, um eine vollständige Abschaltung bzw. eine galvanische Trennung zu gewährleisten. Selbst zur Schaltung von Lasten mit sehr hohen Strömen mit bis zu 100 Ampere werden ebenfalls keine elektromechanische Kontakte eingesetzt, sondern spezielle Hochleistungs-MOSFETs.

In modernen Geräten werden fertige elektronische Sicherungen verbaut, etwa den BTS432E2, welche über viele zusätzliche Schutzfunktionen verfügen. Diese vorgefertigten Bauteile werden jedoch nicht nur im Netzteil, sondern auch auf der jeweiligen Platine des eigentlichen Gerätes zusätzlich zum Schutzkondensator verbaut.


Aufbau

framed|Schaltplan einer elektronischen Sicherung
Im Bild ist der Aufbau einer elektronischen Sicherung dargestellt. Dies ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit eine elektronische Sicherung zu realisieren. Je nach Einsatzzweck können verschiedene Schaltungstypen zum Einsatz kommen. Die Sicherung wird mit den Anschlüssen Uin an das höhere Versorgungspotenzial und mit Uout an das abzusichernde Gerät angeschlossen.

Im Grundzustand kann der Strom für den Verbraucher über die Transistoren V2 und V4 fließen. Da die Basis-Emitter-Spannungen dieser beiden Transistoren in die entgegengesetzte Richtung wirken, tritt nur eine kleine Verlustspannung auf diesen Transistoren auf. Dennoch benötigt man Leistungstranistoren, um das Endgerät mit genügend Strom versorgen zu können.


Weblinks

  • Elo: elektronische Gleichstromsicherung
  • Datenblatt BTS432E2 (PDF, englisch)

WLBT-Sendemast

Der WLBT-Sendemast ist ein 608,99 Meter hoher abgespannter Sendemast zur Verbreitung von UKW und TV-Programmen in Raymond, Mississippi, USA. Der WLBT-Sendemast wurde 1999 fertiggestellt und ist Eigentum von Cosmos Broadcasting.

Dieser Sendemast wurde als Ersatz für einen gleich hohen Sendemast errichtet, der am 23. Oktober 1997 einstürzte. Beim Einsturz dieses Sendemasten kamen 3 Personen ums Leben.


Siehe auch:

Liste hoher Bauwerke


Weblinks

  • Technische Daten zum WLBT-Sendemast

Ikora

Ikora (benannt nach der Tropenpflanze Ixora) heißt eine Oberflächentechnik für Metall und Glas, mit welcher sich durch die Verfärbung der Materialien besonders kunstvolle und farbprächtige Ergebnisse erzielen lassen. Messing wird bei dieser Technik durch Feuerpatinierung und partielles Abpolieren, Galvanisierung sowie durch Einlegetechniken und Emaillierungen verfärbt. Die Technik wurde in den 1920ern nach japanischem Vorbild durch WMF entwickelt. Noch heute sind die Produkte beliebte Sammelstücke, hauptsächlich wurden Dosen, Rauchwaren, Vasen und Metallplatten hergestellt.

Mazatán

Mazatán ist ein Ort und ein Gemeindebezirk (Municipio) im mexikanischen Bundesstaat Chiapas und befindet sich im Südwesten des Staates.

Der Name dieses Ortes kommt aus dem Nahuatl und bedeutet Platz, wo es einen Überschuss an Wild gibt.

Dieses Municipio hat knapp 24100 Einwohner. Es ist 382,6 km² groß und liegt 20 m ü. NN.

Das Municipio Mazatán grenzt an die Gemeinden Huehuetán, Tapachula, Huixtla und an den Pazifik.Instituto Nacional para el Federalismo y el Desarrollo Municipal Gobierno del Estado de Chiapas: Chiapas, (spanisch), 2005


Quellen

AT

AT steht für:

  • Österreich, nach dem Ländercode der ISO-3166-1
  • Airline Tycoon, ein Computerspiel
  • Altes Testament, einen Teil der Bibel
  • AT-Format, ein Standard für Gehäuse und Hauptplatinen von Computern
  • attention, ein Modem-Protokoll benannt nach seinen Startbefehl attention; siehe AT-Befehlssatz
  • Appalachian Trail, ein Fernwanderweg in der USA
  • Autogenes Training
  • Außertariflich; siehe Angestellter
  • Royal Air Maroc, eine marokkanische Fluggesellschaft nach dem IATA-Code

At steht für:

  • Astat, als Symbol für ein chemisches Element
  • @-Zeichen, auch Klammeraffe genannt

at steht für:

  • technische Atmosphäre, eine Einheit des Drucks
  • at (Unix), ein Unix-Befehl at zur zeitgesteuerten einmaligen Ausführung einer Aufgabe

Siehe auch:

AT

Planerfüllung

In der DDR war es üblich, am Anfang jedes Jahres einen Haushaltsplan über die Planerfüllung zu erstellen. Dieser wurde meist von der örtlichen Volksvertretung festgelegt. Jeder Volkseigene Betrieb (VEB) musste eine Statistik über die Erfüllung des jeweiligen Planes führen, dazu mussten ständig eine Unmenge von ökonomischen Kennzahlen an die Ministerien gemeldet werden. Die Planverteidigung, Durchführung und Planerfüllung wurde von der Staatlichen Plankommission überwacht, diese hatte Untergliederungen auf Bezirks- und Kreisebene. Der jährliche Volkswirtschaftsplan hatte nach seinem formellen Beschluss in der Volkskammer Gesetzeskraft.

Minister und andere Leiter zentraler Staatsorgane

(3) Der Ministerrat kontrolliert die Tätigkeit der Minister und der anderen Leiter der zentralen Staatsorgane sowie der Räte der Bezirke bei’ der Durchführung der Haushaltspläne und trifft Maßnahmen zur Sicherung der Planerfüllung.

Örtliche Volksvertretung

(4) Die örtlichen Volksvertretungen legen im Rahmen der Gesetze die Rechte und Pflichten ihrer Räte hei der Durchführung des Haushaltsplanes insbesondere hinsichtlich der Verfügung über die Reserven, der Verwendung von Mehreinnahmen und freien Mitteln auf Grund von Minderausgaben sowie bei der Anwendung der Prinzipien der materiellen Interessiertheit fest, Sie kontrollieren die Tätigkeit ihrer Räte bei der Durchführung der Haushalts- und Finanzpläne und beschließen Maßnahmen zur Sicherung der Planerfüllung.

(aus der Staatshaushaltsordnung der DDR)

Verwertungsüberschuss

Verwertungsüberschuss, veraltet Hyperocha ist ein Begriff aus der Finanz- und Kreditwelt. Wenn der Wert einer Sicherstellung (z.B. Hypothek oder Forderung) im Verwertungsfalle höher ist als der gewährte Kredit, so hat der Sicherstellungsgeber einen Restanspruch gegenüber dem „Verwerter“ auf die Differenz. Diese Differenz nennt sich Hyperocha. Dieser Begriff findet heute nur noch selten Anwendung und wird im Sprachgebrauch als „Verwertungsüberschuss“ bezeichnet.

Beispiel:

Eine Hypothek über 100.000 Euro wird grundpfandrechtlich abgesichert. Da die Hypothek notleidend wird, beantragt das Kreditinstitut die Zwangsversteigerung.Die Zwangsversteigerung bringt 110.000 Euro als Erlös - der Differenzbetrag von 10.000 Euro - bereinigt um die Kosten des Verfahrens - wird Hyperocha genannt und steht dem Kreditnehmer bzw. Schuldner zu. Zu dem Überschuss kommen noch die bereits getilgten Hypothekenanteile, die der Kreditschuldner durch die Zahlung der laufenden Annuität geleistet und für die er Eigentümergrundschulden gebildet hat.

Solitär

Als Solitär bezeichnet man etwas Einzelnes, Einzigartiges oder für einzelne Geeignetes:

  • einen einzeln gefassten Solitär (Edelstein)
  • einen „einzeln Lebenden“ (Solitär (Zoologie))
  • zwei Vogelarten: Rodrigues-Solitär und Réunion-Solitär
  • einen „einzeln Stehenden“ (Gartenbau); auch einen Baum oder Strauch, der für eine Einzelstellung besonders geeignet ist
  • ein allein stehendes Gebäude: Solitär (Architektur)
  • ein einzeln stehendes Möbelstück (in der Raumgestaltung).
  • das Solo-Brettspiel Solitär
  • das Computerspiel Solitär, welches standardmäßig im Betriebssystem MS-Windows enthalten ist

Trimenon

Als Trimenon wird eine der drei gleich langen Perioden - zu jeweils ca. 13 Wochen - einer normalen Schwangerschaft bezeichnet.

Der Begriff Erstes Trimenon für das erste Schwangerschaftsdrittel wurde von Ernst Moro (1874-1951) in den medizinischen Sprachgebrauch eingeführt.

Siehe auch: Trimester

Dichlorethen

Dichlorethen (oder veraltet Dichlorethylen) ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Chlorkohlenwasserstoffe die in mehreren isomeren Formen auftritt.

Siehe dazu:

  • 1,1-Dichlorethen
  • 1,2-Dichlorethen

Forschungsstelle für deutsches und internationales Eisenbahnrecht

Die Forschungsstelle für deutsches und internationales Eisenbahnrecht (F/E/R) mit Sitz in Köln ist ein Veranstalter von Fachtagungen und Workshops, die sich im weitesten Sinne alle mit dem Recht der Eisenbahnen auseinandersetzen.


Ziele der F/E/R

Die Forschungsstelle für deutsches und internationales Eisenbahnrecht verfolgt unabhängig von eisenbahngebundenen Institutionen, Verbänden oder anderen Organisationen das Ziel einer wissenschaftlich fundierten Erfassung, Analyse, Bewertung und Unterstützung der Erforschung und Publikation des Eisenbahnrechtes.

Im Rahmen von Vortragsveranstaltungen und Workshops kommen Fachleute zusammen und diskutieren Informationen und Meinungen unter anderem mit dem Ziel, der Bildung von Standpunkten behilflich zu sein. Insbesondere in der wachsenden privatwirtschaftlichen Eisenbahnbranche vermittelt die F/E/R auf diese Weise vielfältiges rechtliches Hintergrundwissen, das für den Betrieb von Eisenbahnen notwendig ist. Die Bandbreite reicht hier von der Abwicklung einzelner Unfälle mit Eisenbahnen bis zu wettbewerbsrechtlichen Fragen hinsichtlich der Trassennutzung sowie Netzzugangskriterien allgemein. Auch mit der Stilllegung von Streckenabschnitten beschäftigt sich die F/E/R.


Organisation und Geschichte der F/E/R

Träger der Forschungsstelle für deutsches und internationales Eisenbahnrecht ist ein eingetragener und steuerbegünstigter Förderverein, der der F/E/R die Unabhängigkeit von Unternehmen und Behörden sichert.


Weblinks

  • Offizielle Homepage

Caspar Dietrich von Fürstenberg

Caspar Dietrich von Fürstenberg (teilw. angegeben als Theodor Caspar von Fürstenberg) (* 6. März 1615 zu Königsstein; † 21. März 1675) war ein Kanoniker (zuletzt Dompropst in Mainz), Alchimist, Kavallerieobrist, Künstler und unterlegener Kandidat bei der Wahl zum Mainzer Kurfürsten.
thumb|Caspar Dietrich von Fürstenberg Domherr zu Mainz und Speyer (Selbstporträt. Ölgemälde von 1665)

Contents


Herkunft und Familie

Caspar Dietrich von Fürstenberg wurde als ältester Sohn von Friedrich von Fürstenberg geboren. Er war Bruder des späteren Fürstbischofs Ferdinand von Fürstenberg und des Diplomaten Johann Adolf von Fürstenberg. Bereits als Kind mit neun Jahren erhielt er eine Dompräbende des Mainzer Domkapitels und eine Kanonikerstelle in Mainz. Später kam noch eine Pfründe am Speyerer Dom hinzu. Im Jahr 1631 begann Caspar Dietrich ein Studium an der Universität in Köln. Im Jahr 1639 wurde er Mitglied des Mainzer Domkapitels. Trotz zahlreicher kirchlicher Pfründe war seine Lebenshaltung so aufwendig, dass er auf weitere Zuwendungen der Familie angewiesen war.


Kavaliersreise nach Rom

Im Jahr 1640 wurde Caspar Dietrich zusammen mit dem Maler Andreas Geldorp auf eine Bildungs- und Kavaliersreise nach Rom geschickt, nicht zuletzt damit er dabei den vernünftigen Umgang mit Geld lernen sollte. Dies erwies sich jedoch als vergebliche Hoffnung, da Caspar Dietrich durch einen anspruchsvollen Lebensstil neue Schulden anhäufte. Seine Hoffnung setzte er auf die wohl alchimistische „Kunst des Ultramarins“ musste aber vor einer möglichen Schuldhaft aus Rom nach Florenz fliehen. Der Verkauf der in Rom gemalten Gemälde und Zuweisungen von der Familie ermöglichte es schließlich Italien zu verlassen.


Obrist im dreißigjährigen Krieg

Nach Mainz zurückgekehrt, verzichtete er wohl gezwungenermaßen auf sein Erstgeburtsrecht und damit auf die Nachfolge an der Spitze der Familie von Fürstenberg. Der sich in der Endphase befindende dreißigjährige Krieg gab seinem Leben eine neue Wendung. Als 1644 französische Truppen Mainz besetzten, floh Caspar Dietrich zusammen mit dem Kurfürsten Anselm Casimir auf die Festung Oberlahnstein, in der Hoffnung so dessen Aufmerksamkeit zu erregen. Im Jahr 1647 versuchte Caspar Dietrich, der wieder in Mainz war, spanische Truppen in die noch immer französisch besetzte Stadt zu schmuggeln. Das Unternehmen scheiterte durch Verrat. Die Folge war die Zerstörung des fürstenbergischen Stadthauses und die Flucht Caspar Dietrichs. Aufgenommen wurde er vom spanischen Generalgouverneur Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich in Brüssel. Obwohl ohne jede militärische Erfahrung erhielt Caspar Dietrich ein Obristenpatent und damit verbunden die Aufgabe auf eigene Kosten ein Dragonerregiment aufzustellen. Der Versuch dafür Kapital der Familie zu erhalten scheiterte zwar weitgehend, er bekam allerdings bei niederländischen Kaufleuten Kredit. In der Schlacht bei Lens, die letzte des Krieges, am 19. August 1648 endeten die Träume von einer Militärkarriere. Die spanischen Truppen wurden geschlagen und Caspar Dietrichs Regiment zerstreut. Er konnte seine hohen Schulden nicht zurückzahlen, die Verbindlichkeiten beliefen sich inzwischen auf 21.000 Talern. Caspar Dietrich floh vor seinen Gläubigern, die ihn aber schließlich aufspürten. Um die Schulden zu begleichen, sah sich die Familie gezwungen die Besitzungen in Mainz zu verpfänden.


Alchimie und Kunst

thumb|Das Haupt Johannes des Täufers (Schabkunstblatt von Caspar Dietrich von Fürstenberg)
Nach Mainz 1654 zurückgekehrt, beschäftigte sich Caspar Dietrich vor allem mit Alchimie. Er schloss einen letztlich nicht erfüllten Vertrag mit dem Erzbischof von Salzburg Guidobald von Thun ab, in dem er zusicherte Silber in Gold zu verwandeln und die Geheimnisse der Stahlherstellung zu erkunden. Erfolgreicher war Caspar Dietrich in dieser Zeit als Künstler. Vor allem als Porträtmaler war er beim Adel beliebt. So existieren Bilder von Erzherzog Leopold Wilhelm oder von Erzbischof Friedrich von Metternich sowie zahlreichen Mitgliedern seiner eigenen Familie. Außerdem malte er eine Reihe von religiösen Bildern. Darunter immer wieder die Enthauptung von Johannes dem Täufer. Neben der Ölmalerei hatte Caspar Dietrich gute Kenntnisse im Bereich des Kupferstichs und hat als Weiterentwicklung die so genannte Schabkunst mitentwickelt. Auch in dieser Technik entstanden eine Reihe von Porträts etwa vom Markgrafen Friedrich von Baden sowie religiöse Stücke.


Dompropst, gescheiterte Kurfürstenwahl und Tod

Vom Mainzer Kurfürsten und dem Erzbischof von Speyer wurde Caspar Dietrich zum geheimen Rat ernannt und 1673 wählte ihn das Mainzer Domkapitel zum Dompropst und damit zu seinem Oberhaupt. Diese Position galt als eine der einträglichsten in den geistlichen Staaten Deutschlands. Aber die damit verbundenen Repräsentationsaufgaben führten dazu, das Caspar Dietrich erneut Schulden machte und der bislang nur verpfändete Mainzer Familienbesitz musste 1675 verkauft werden. Da dieser eigentlich zum Familienfideikommiss gehört und damit eigentlich unverkäuflich war, lief dieses Geschäft unter konspirativen Bedingungen ab. Als im selben Jahr der Mainzer Kurfürst starb, konnte sich Caspar Dietrich gestützt auf seine Position im Domkapitel berechtigte Hoffnungen auf eine Nachfolge machen. Diesmal wurde er von der Familie finanziell unterstützt und der diplomatisch erfahrene Johann Adolf von Fürstenberg reiste eigens aus Westfalen an. Bei der Wahl am 3. Juli 1675 schien alles auf Caspar Dietrich zuzulaufen, als ein kaiserlicher Gesandter Graf von Sternberg im Namen des Kaisers sich gegen den Fürstenberger ausspricht. Da die Wahl als Akklamation durchgeführt wird, wagt keiner der Domherren gegen den Willen des Kaisers Leopold I. zu stimmen. Als Caspar Dietrich seine Chancen schwinden sah, hat er gute Mine zum bösen Spiel gemacht und selbst den Domherren Damian Hartard von der Leyen vorgeschlagen. Ein späterer Versuch die Wahl anzufechten, scheiterte am Widerstand des Kaisers. Der neue Kurfürst stellt bei Durchsicht von Unterlagen den unrechtmäßigen Verkauf der Mainzer Güter fest und zwang die Familie Fürstenberg, diese zu einem völlig überhöhten Preis zurückzukaufen. Die Familie zog sich endgültig von Caspar Dietrich zurück. Dieser starb schließlich in tiefer Depression noch im Jahr 1675.


Siehe auch

  • Freiherren von Fürstenberg


Literatur

  • Wennemar Freiherr von Fürstenberg: Caspar Dietrich von Fürstenberg (1615-1675) In: Michael Gosmann (Hrsg.): Fürstenberger Skizzen – Streifzüge durch 700 Jahre westfälische Familien und Landesgeschichte. Arnsberg, 1995. S.63-66.

Closed world assumption

Die Closed-world-assumption (dt. Annahme zur Weltabgeschlossenheit) bei der Modellierung von Sachverhalten (Wissensrepräsentation) sagt aus, das alles, was nicht explizit als wahr bewiesen werden kann, als falsch bezeichnet wird: Alles was also nicht modelliert ist, existiert im Modell auch nicht und ist nicht beweisbar, also falsch, das heißt nicht ableitbar. In der Prädikatenlogik gilt diese Annahme nicht.


Beispiele

Telefonauskunftsystem
Wenn eine Nummer im System ist, dann kann Auskunft darüber erteilt werden. Es kann aber nicht geschlossen werden Wer nicht im Telefonbuch steht, hat auch kein Telefon, da es Personen gibt, die sich nicht eintragen lassen.
Bus- oder Bahnfahrpläne
Falls ein Bus planmäßig ausschließlich jede volle Stunde abfährt, ist der Umkehrschluss, dass er zu anderen Zeiten nicht abfährt, durchaus legitim.
natürliche Sprache
Ein deutscher Politiker im Bundestag sagt: „Alle Schulen haben einen Internetzugang“, dann meint er eigentlich, wenn er über die Bildungssituation in Deutschland spricht “Alle Schulen in Deutschland haben einen Internetzugang”. Er meint nicht die Schulen auf der ganzen Welt!

Temperaturmessfarben

Temperaturmessfarben (auch thermochromatische Farben oder Thermochromfarben genannt) sind Farbstoffe, welche Temperaturveränderungen durch Farbumschlag beziehungsweise Farbtonveränderung anzeigen.

Die Pigmente dieser Farben sind Komplexsalzverbindungen. Durch Temperaturveränderung wird so zum Beispiel aus einem Weiß ein Grün oder aus Schwarz Türkis.

Die Anwendung erfolgt üblicherweise durch Abstrich per Farbstift auf warmen oder heißen Gegenständen oder durch Lackauftrag auf den noch kalten Untergrund.

Neben Thermochromfarben gibt es auch photochrome Farben, die auf das Licht reagieren und feuchtigkeitsempfindliche Hydrochromfarben.

Joachim-Ringelnatz-Preis

Der Joachim-Ringelnatz-Preis für Lyrik ist ein nach Joachim Ringelnatz benannter von der Stadt Cuxhaven alle zwei Jahre verliehener Literaturpreis.

Der Preis ist mit 10.000 Euro (bis 2004 15.000 Euro) dotiert. Gleichzeitig wird ein mit 5.000 Euro dotierter Nachwuchspreis verliehen. Mit diesen Preisen werden Dichterinnen oder Dichter ausgezeichnet, die einen bedeutenden, künstlerisch eigenständigen Beitrag zur deutschsprachigen Gegenwartsliteratur geliefert haben.


Preisträger

  • 2006 Wolf Biermann & André Schinkel
  • 2004 Robert Gernhardt und Thomas Gsella
  • 2002 Peter Rühmkorf und Alexander Nitzberg


Weblinks

  • www.ringelnatzstiftung.de/lyrik.htm

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels. Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend: Zwangsvollstreckung ist die mit den Machtmitteln des Staates erzwungene Befriedigung eines Anspruches.

Die Zwangsvollstreckung darf in den meisten Rechtsordnungen auf Grund des staatlichen Gewaltmonopols nur durch staatliche Stellen betrieben werden. Die eigenmächtige Durchsetzung auch von berechtigten Forderungen ist nur in den engen Grenzen der erlaubten Selbsthilfe zulässig. In der Regel ist sie rechtswidrig (→Selbstjustiz). Aus dem Verbot der eigenmächtigen Hilfe unter Hintansetzung der zuständigen staatlichen Vollstreckungsorgane ergibt sich im Umkehrschluss der Anspruch des Rechtsgenossen auf Rechtshilfe durch den Staat (Justizgewährungsanspruch) zur gebührenden Befriedigung seines Rechtsschutzinteresses. Eine Zwangsvollstreckung wird demnach nicht betrieben, wenn durch Entscheidung des Gerichts im Erkenntnisverfahren der Justizgewährungsanspruch der Parteien bereits erfüllt ist (z.B. bei klageabweisenden Leistungsurteilen, Feststellungsurteilen oder Gestaltungsurteilen). Wird dagegen einer Klage auf Leistung stattgegeben, erlangt der Kläger erst dadurch vollständige Befriedigung, indem seine Forderung beim Beklagten auch beigetrieben wird. Der Beklagte kann jedoch die Zwangsvollstreckung durch Leistung an den Kläger abwenden.

Contents


Vollstreckungsarten

Zu unterscheiden von der hier beschriebenen Einzelzwangsvollstreckung ist die Gesamtvollstreckung: Erstere dient der Befriedigung einzelner Gläubiger aus einzelnen Vermögensgegenständen des Schuldners, letztere der Befriedigung der Gesamtheit der Gläubiger aus allen Vermögensgegenständen des Schuldners im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Eine weitere wichtige Unterscheidung ist zwischen der privatrechtlichen Zwangsvollstreckung, mit der privatrechtliche Ansprüche durchgesetzt werden, und der Vollstreckung im öffentlichen Recht ( →Verwaltungsvollstreckung), mit der Verwaltungsakte und Verwaltunsverträge durchgesetzt werden, zu treffen. Eigentümlich für die Verwaltungsvollstreckung ist, dass aus Verwaltungsakten ohne vorheriges Erkenntnisverfahren vollstreckt werden kann („Selbsttitulierung“) und das die Vollstreckungsbehörde in der Regel mit der Anordnungsbehörde identisch ist („Selbstvollstreckung“).

Die Strafvollstreckung wird nicht als Zwangsvollstreckung bezeichnet.


Deutschland

Das Verfahren der Einzelvollstreckung ist in Deutschland im 8. Buch der Zivilprozessordnung von 1877 geregelt. Für die Vollstreckung in Liegenschaften werden diese Normen durch das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von 1897 ergänzt. Die Gesamtvollstreckung findet ihre Festlegung in der Insolvenzordnung von 1994, welche die Konkursordnung von 1877 abgelöst hat. Hat der Vollstreckungsschuldner Gegenstände aus der Haftungsmasse durch Übertragung an Dritte entnommen, um sie dem Zugriff des Vollstreckungsgläubigers zu entziehen, können Rückübertragungsansprüche nach dem Anfechtungsgesetz entstehen.


Allgemeines zur Durchführung des Vollstreckungsverfahrens


Verfahrensgrundsätze

Das Vollstreckungsverfahren beginnt nur auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers. Er kann die Zwangsvollstreckung auch wieder einstellen. Der Vollstreckungsgläubiger soll entsprechend seiner Verfügungsbefugnis über den materiellen Gegenstand auch über den Gegenstand eines Prozessrechtsverhältnisses frei disponieren können (→Dispositionsmaxime).

Der Anspruch auf rechtliches Gehör muss im Zwangsvollstreckungsverfahren in der Regel hinter dem Gesichtspunkt der Wirkungsmächtigkeit der Vollstreckung zurücktreten. Dem Vollstreckungsschuldner ist aber die Möglichkeit gegeben seinen Standpunkt in ausreichender Weise nach Vollendung der Zwangsvollstreckung durch Einlegung eines Vollstreckungsrechtsbehelfs darzutun. Eine Ausnahme sind aber Entscheidungen des Prozessgerichts in Zwangsvollstreckungsverfahren, gegen welche die sofortige Beschwerde statthaft ist. So wird auch dem Vollstreckungsschuldner bei der Vollstreckung vertretbarer Handlungen (mit Ausnahme von Herausgabeansprüchen) und unvertretbaren Handlungen (unter anderem Abgabe von Willenserklärungen, Dulden und Unterlassen) vor dem Prozessgericht rechtliches Gehör gewährt ( Satz 2 ZPO).

Die Grundsätze der Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit finden keine Anwendung.


Vollstreckungsvoraussetzungen

Grundsätzliche Voraussetzung der privatrechtlichen Einzelzwangsvollstreckung ist für den Vollstreckungsgläubiger ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner zugestellt und der in der Regel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein muss (kurz: Titel - Klausel - Zustellung sind die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung).

Aus welchen Titeln die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, ist im Wesentlichen in der Zivilprozessordnung geregelt. Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind:

  • ein Endurteil, welches unanfechtbar (formal rechtskräftig) ist oder für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde ( Zivilprozessordnung);
  • ein Prozessvergleich;
  • ein Vergleich vor einer staatlich anerkannten Gütestelle;
  • ein Vollstreckungsbescheid aus dem gerichtlichen Mahnverfahren;
  • ein Kostenfestsetzungsbeschluss;
  • eine notarielle Urkunde, in welcher sich der Schuldner vorab der Zwangsvollstreckung unterwirft ( ZPO); letzteres sind auch Urkunden zur Unterhaltspflicht, die von Urkundspersonen des Jugendamtes erstellt wurden (, SGB-VIII).

Aus dieser Aufzählung von möglichen Vollstreckungstiteln wird ersichtlich, dass zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels zunächst oftmals ein Erkenntnisverfahren durchgeführt werden muss. Des weiteren sind Vollstreckbarerklärungen von Schiedsprüchen (§ 794 Abs, 1 Nr. 4a ZPO) und außerhalb der ZPO der Zuschlagbeschluss in der Zwangsversteigerung ( , ZVG) und Insolvenztabelle ( Abs. 2 S. 1 InsO) hierbei von Bedeutung.

Aus dem Verbot der Selbsthilfe ergibt sich, dass sich der Gläubiger seinen vermeintlichen Anspruch keinesfalls selbst titulieren kann. Das unterscheidet die Zwangsvollstreckung im Zivilrecht wesentlich von der Verwaltungsvollstreckung. Für die öffentlich-rechtliche Beitreibung eines Verwaltungsaktes, etwa einer Steuerforderung oder einer Polizeiverfügung, genügt als Vollstreckungstitel ein Bescheid bzw. eine Verfügung, die mit Bestandskraft bzw. sofortiger Vollziehbarkeit durch die Behörde vollstreckbar sind. Im Unterschied zur privatrechtlichen Vollstreckung können sich die öffentlich-rechtlich Gläubiger durch „Bescheidung“ ihre Titel selbst schaffen (Grundsatz der Selbsttitulierung).

Um die Zuständigkeit von Vollstreckungsorganen im zivilrechtlichen Vollstreckungsverfahren und die zulässigen Vollstreckungsmaßnahmen zu erfahren, muss man nach der Art des Anspruchs, welcher vollstreckt werden soll, fragen und den Gegenstand, in den die Vollstreckung betrieben werden soll, bestimmen. Zuständige Vollstreckungsorgane im Rahmen des zivilrechtlichen Vollstreckungsverfahrens sind dabei:

Vollstrek-
kungsgrund
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen Zwangsvollstreckung wegen sonstigen Handelns oder Unterlassens
Vollstreckungs-
gegenstand
bewegliches Vermögen Liegenschaften vertretbare Handlungen unvertretbare Handlungen Dulden und Unterlassen
Fahrnis Rechte gegen
Drittschuldner
Herausgabe von Sachen sonstige Handlungen Abgabe einer
Willenserklärung
sonstige Handlung
Fahrnis Liegenschaften
Vollstrek-
kungsorgan
Gerichtsvollzieher Vollstreckungsgericht Vollstreckungsgericht und
Grundbuchamt
Gerichtsvollzieher Gerichtsvollzieher Prozessgericht Prozessgericht Prozessgericht Prozessgericht
Vollstrek-
kungsmaß-
nahme
Pfändung und
öffentliche Versteigerung
Verstrickung und Überweisung
zur Einziehung oder
an Zahlungs Statt zum Nennwert
Eintragung einer Sicherungshypothek
und Zwangsversteigerung
bzw. Zwangsverwaltung
Wegnahme der Sache und Übergabe an den Gläubiger Entsetzung des Schuldners aus dem Besitz und Einweisung des Gläubigers Ermächtigung des Gläubigers zur Vornahme der Handlung auf Kosten des Schuldners Fiktion der Abgabe einer
Willenserklärung
Zwangsgeld oder
Zwangshaft
Ordnungsgeld oder
Ordnungshaft
Rechts-
grundlage
§§ 808 ff. ZPO §§ 829 ff., 835 ff. ZPO § 867 ZPO, § 869 ZPO i.V.m. ZVG §§ 883 f. ZPO § 885 ZPO § 887 ZPO §§ 894 f. ZPO § 888 ZPO § 890 ZPO

Das Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll oder stattgefunden hat. Die örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts ist eine ausschließliche ( ZPO). Das Prozessgericht ist das Prozessgericht des ersten Rechtszugs. Es unterscheidet sich vom Vollstreckungsgericht dann, wenn das Landgericht erstinstanzlich zuständig ist (in der Regel bei Streitwerten über 5.000 Euro, die keine Ansprüche aus einem Mietverhältnis oder Streitigkeiten betreffend die Familie darstellen). Innerhalb des Vollstreckungsorgans “Vollstreckungsgericht” ist funktional für die Zwangsvollstreckung in der Regel der Rechtspfleger zuständig.

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts.

Im Unterschied zum Vollstreckungsverfahrens des Zivilrechts ist im Verfahren der Verwaltungsvollstreckung Vollstreckungsorgan die Vollstreckungsstelle der jeweils zuständigen Behörde mit ihren Innendienst- und Vollziehungsbeamten (Grundsatz der Selbstvollstreckung).


Einzelne Vollstreckungsmaßnahmen

Die einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen unterscheiden sich ganz erheblich voneinander.


Pfändung und Versteigerung einer beweglichen Sache

Bei der Pfändung einer beweglichen Sache nimmt der Gerichtsvollzieher die Sache, die sich im Gewahrsam des Schuldners befindet, in Besitz. Eine Sache ist im Gewahrsam des Schuldners, wenn dieser die äußerlich erkennbare Möglichkeit hat, unmittelbare tatsächliche Herrschaft über die Sache auszuüben. Auf die Rechtslage betreffend die Sache kommt es dabei (außer bei Offensichtlichkeit) nicht an. Der Gerichtsvollzieher prüft daher nicht, ob die zu pfändende Sache auch im Eigentum des Schuldners steht; eine solche Prüfung würde sonst jede effektive Zwangsvollstreckung vereiteln. Wird eine Sache gepfändet, welche nicht dem Schuldner gehört, kann sich der Eigentümer mit Hilfe der Drittwiderspruchsklage wehren. Ist die zu pfändende Sache im Mit- oder Alleingewahrsam eines Dritten, so ist die Pfändung nur dann möglich, wenn dieser herausgabebereit ist. Auf eine Verpflichtung des Dritten zur Herausgabe kommt es wegen der fehlenden materiellen Rechtsprüfungskompetenz des Gerichtsvollziehrers nicht an. Wenn der Dritte der Ehepartner oder Lebenspartner des Vollstreckungsschuldners ist, wird der Alleingewahrsam des Vollstreckungsschuldners immer dann fingiert, wenn diese Sache nicht dem ausschließlichen Gebrauch des anderen Ehegatten gewidmet ist (z.B. Kleider der Ehefrau, Krawattennadel des Ehemanns usw.).

Mit der Pfändung tritt die Verstrickung der Sache ein. Das bedeutet, dass dem Schuldner über die Sache nicht mehr verfügen darf. Dieses Verfügungsverbot sichern §§ 135, 136 BGB. Strafrechtlich ist die Verstrickung mit dem Tatbestand des Verstrickungsbruchs in § 136 StGB geschützt.

“Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher” meint die Begründung unmittelbaren Besitzes (z.B. bei Geld, Kostbarkeiten und Wertpapieren) oder mittelbaren Besitzes. Das den mittelbaren Besitz des Gerichtsvollziehers begründende Besitzmittlungsverhältnis ist öffentlich-rechtlicher Natur; seine Wirksamkeit ist durch die Anbringung von Siegeln (”Kuckuck”) bedingt. Der umgangssprachliche Begriff Kuckuck resultiert aus dem auf dem Pfandsiegel zu erkennenden Reichsadler oder später Bundesadler.

Durch die Pfändung erwirbt der Vollstreckungsgläubiger ein Pfandrecht an der Sache, welches ihm die gleichen Rechte verleiht wie ein Faustpfandrecht (= vertraglich bedungenes Pfandrecht). Vermöge dieses Pfändungspfandrechts wird die Sache durch den Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert. Wertpapiere können zu Börsen- oder Marktpreis durch den Gerichtsvollzieher auch frei Hand veräußert werden.

Zum Schutze des Vollstreckungsschuldners sind unpfändbare Sachen vorgesehen.


Verstrickung und Überweisung einer Forderung

Bei dieser Art der Zwangsvollstreckung handelt es sich um eine Pfändung bei einem Drittschuldner, also einer natürlichen oder juristischen Person, die ihrerseits dem Schuldner etwas schuldet, z.B. als Arbeitgeber. Das ganze geschieht mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB), in welchem sowohl der Schuldner als auch der Drittschuldner zu benennen sind.

Am bekanntesten sind in diesem Zusammenhang zu nennen:

- Lohn- und Gehaltspfändung
- Pfändung laufender Sozialleistungen
- Pfändung von Kontoguthaben
- Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen
- Pfändung von Schadensersatzansprüchen.

Bei der Pfändung von Lohn- und Gehaltsansprüchen sind zum Schutze des Schuldners die Freigrenzen aufgrund der Pfändungstabelle ( ZPO) zu beachten. Die Pfändungstabelle berücksichtigt hierbei auch angemessene Unterhaltspflichten, d.h., der Pfändungsfreibetrag ist bei unverheirateten Personen ohne Kinder geringer als bei bestehenden Unterhaltszahlungspflichten. Wenn allerdings wegen einer dieser Unterhaltspflichten selbst gepfändet wird, gelten die gesetzlichen Freigrenzen nicht. Stattdessen ist dann vom Gericht im Einzelfall ein angemessener Freibetrag, der unterhalb der Tabelle liegt, anzusetzen ( ZPO).

Laufende Sozialleistungen (Geldleistungen) sind mit Ausnahme von Sozialhilfe wie Arbeitseinkommen pfändbar ( SGB-I). Dies betrifft z.B. Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld usw. Allerdings gilt als Besonderheit, dass keine Sozialhilfebedürftigkeit eintreten darf.

Soweit Kontoguthaben gepfändet werden, hat beim Eingang von Sozialleistungen auf einem Girokonto der Kontoinhaber einen 7tägigen Pfändungsschutz ( SGB-I). D.h., auch wenn das Konto gepfändet ist, darf der Kontoinhaber Sozialleistungen binnen 7 Tagen abheben, erst danach ist das entsprechende Guthaben nicht mehr geschützt.


Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung eines Grundstücks


Arrest und einstweilige Verfügung


Rechtsbehelfe des Vollstreckungsschuldners

Die wichtigsten Vollstreckungsrechtsbehelfe sind die Vollstreckungserinnerung, die sofortige Beschwerde, die Drittwiderspruchsklage, die Klage auf vorzugsweise Befriedigung und die Vollstreckungsabwehrklage. Die Vollstreckungserinnerung und die sofortige Beschwerde rügen formale Fehler im Vollstreckungsverfahren. Die Drittwiderspruchsklage, die Klage auf vorzugsweise Befriedigung und die Vollstreckungsabwehrklage betreffend Mängel im Vollstreckungsgrund oder Vollstreckungsgegenstand. Die Rechtsbehelfe im Vollstreckungsverfahren dürfen keinesfalls mit den Rechtsbehelfen des Gläubigers zur Erlangen eines vollstreckbaren Titels verwechselt werden.

Schematische Übersicht über die Rechtsbehelfe des Vollstreckungsschuldners:

Sachentscheidungsvoraussetzungen
Rechtsbehelfe gegen formale Fehler im Verfahren des Vollstreckung Rechtsbehelfe gegen Fehler im Vollstreckungsgrund oder Vollstreckungsgegenstand
sofortige Beschwerde Vollstreckungserinnerung Drittwiderspruchsklage Klage auf vorzugsweise Befriedigung Vollstreckungsabwehrklage (Vollstreckungsgegenklage)
Statthaftigkeit Entscheidungen im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung Anträge, Einwendungen und Erinnerungen betreffend die Art und Weise der Zwangsvollstreckung, die keine Entscheidungen sind (Maßnahmen des Vollstreckungsorgans) ein die Veräußerung hinderndes Recht besitzlose Pfandrechte; Vorzugsrechte Einwendungen und Einreden betreffend den titulierten Anspruch
Zuständigkeit Beschwerdegericht Vollstreckungsgericht Prozessgericht Vollstreckungsrecht; bei Streitwert über 5000 € Landgericht Prozessgericht des ersten Rechtszugs
Entscheidungsbefugnis Vollstreckungsschuldner und -gläubiger Vollstreckungsschuldner und -gläubiger; Dritter nur bei Geltendmachung einer drittschützenden Vorschrift Dritter, welcher weder Vollstreckungsschuldner noch Vollstreckungsgläubiger ist Dritter, welcher weder Vollstreckungsschuldner noch Vollstreckungsgläubiger ist Vollstreckungsschuldner
Frist und Form innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen; schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle keine Frist; schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle keine Frist; Schriftform oder soweit das Amtsgericht das Prozessgericht ist auch zu Protokoll der Geschäftsstelle keine Frist; Schriftform oder soweit das Amtsgericht zuständig ist auch zu Protokoll der Geschäftsstelle keine Frist; Schriftform oder soweit das Amtsgericht zuständig ist auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
Rechtsgrundlage §793 ZPO §766 ZPO §§771-774 ZPO §805 ZPO §767 ZPO

Der Gerichtsstand (örtliche Zuständigkeit) der Vollstreckungsorgane ist ausschließlich. Er kann weder durch die Parteien abbedungen werden, noch steht eine Wahl zwischen allgemeinen und besonderem Gerichtsstand offen.


sofortige Beschwerde

Hauptartikel: sofortige Beschwerde

Die sofortige Beschwerde findet gegen Entscheidungen in Zwangsvollstreckungsverfahren, die ohne mündliche Verhandlung ergehen können statt. Der Begriff der “Entscheidung” ist von dem Begriff der “Art und Weise der Zwangsvollstreckung”, deren Mängel im Rahmen der Vollstreckungserinnerung geltend gemacht werden, abzugrenzen. Prägend für eine Entscheidung ist, dass ein Vollstreckungsorgan die Gründe, welche für und wider einen bestimmten Beschluss sprechen, gegeneinander abwägt. Obliegt dem Vollstreckungsorgan von Gesetzes wegen keine Abwägung, wie es beim Gerichtsvollzieher der Fall ist, ist stets die Erinnerung der statthafte Rechtsbehelf. Hat umgekehrt das Prozessgericht die Vollstreckung durchzuführen, ist nur die sofortige Beschwerde statthaft. Bei Akten des Vollstreckungsgerichts ist zu unterscheiden: Wurde das beiderseitige Parteivorbringen durch das Vollstreckungsgericht gewürdigt, muss im Rahmen der Anfechtung durch sofortige Beschwerde das Beschwerdegericht über den vorgetragenen Sachverhalt Beschluss fassen. Eine nochmalige Würdigung durch das Vollstreckungsgericht im Rahmen der Erinnerung wäre sinnlos. Wird dem Vollstreckungsschuldner rechtliches Gehör gewährt, wird die Vollstreckung stets zu einer Entscheidung des Vollstreckungsgerichts, die vor dem Beschwerdegericht anzufechten ist, selbst dann, wenn das Vollstreckungsorgan rechtliches Gehör aus Gründen der Effektivität der Vollstreckung hätte gar nicht gewähren dürfen (z.B. das Vollstreckungsgericht bei Pfändung von Forderungen). Umgekehrt ist jede Vollstreckung ohne Gewährung eines rechtlichen Gehörs eine Maßnahme, die durch die Vollstreckungserinnerung gerügt werden muss. Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss.

Wichtig ist, dass gegen Entscheidungen des Grundbuchamtes als Vollstreckungsorgan nicht die sofortige Beschwerde nach ZPO, sondern die einfache Beschwerde nach § ff. GBO statthaft ist.


Vollstreckungserinnerung

Hauptartikel: Vollstreckungserinnerung

Im Verfahren der Vollstreckungserinnerung werden Maßnahmen von Vollstreckungsorganen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung betreffen und keine Entscheidung eines Vollstreckungsorgans darstellen (siehe dazu: sofortige Beschwerde) gerügt. Die Vollstreckungserinnerung ist nicht nur bei Mängeln im vom Gerichtsvollzieher zu beobachtenden Verfahren statthaft, sondern auch bei Vollstreckungsmaßnahmen anderer Vollstreckungsorgane.

Die Art und Weise des Vollstreckungsverfahrens betreffen:

  • sämtliche allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Antrag, Vollstreckungstitel, Vollstreckungsklausel, Zustellung);
  • die Zeit der Vollstreckung;
  • den Ort der Vollstreckung;
  • die Art und Weise der Vollstreckung;
  • den Umfang der Vollstreckung und
  • ob das tätig werdende Vollstreckungsorgan überhaupt zuständig ist bzw. ob die gewählte Vollstreckungsart rechtmäßig ist.

Keine richtige Zeit wäre bei Vollstreckungshandlungen an Sonn- und Feiertagen gegeben. Eine Vollstreckung wäre z.B. an einem falschen Ort, wenn ein Gerichtsvollzieher eine Sache pfändete, welche im (Mit)Gewahrsam eines nicht herausgabebereiten Dritten stünde. Gegen die zulässige Art und Weise verstieße ein Gerichtsvollzieher z.B., falls er ohne die erforderliche richterliche Anordnung eine Wohnung wider den Willen des Hausrechtsinhabers beträte. Der rechtmäßige Umfang einer Vollstreckung wäre überschritten, wenn das Vollstreckungorgan Pfändungsschutzvorschriften zugunsten des Vollstreckungsschuldners missachtete, wenn z.B. der Gerichtsvollzieher wegen einer Geldforderung unpfändbare Sachen pfänden würde oder das Vollstreckungsgericht Lohnforderungen gegen den Arbeitgeber über das zulässige Maß hinaus verstricken würde. Die Rechtmäßigkeit des Vollstreckungsverfahrens überhaupt wäre z.B. betroffen, wenn ein Gerichtsvollzieher Grundstückszubehör pfändete, obwohl die Fahrnisvollstreckung nicht anwendbar ist. Mit der Vollstreckungserinnerung kann auch eine Weigerung des Gerichtsvollziehers einen Vollstreckungsauftrag zu übernehmen, gerügt werden. Das Vollstreckungsgericht entscheidet über die vom Antragssteller vorgebrachten Tatsachen durch Beschluss. Gegen diesen Beschluss ist eine sofortige Beschwerde möglich (nicht zu verwechseln mit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen eines Vollstreckungsorgans)


Drittwiderspruchsklage

Hauptartikel: Drittwiderspruchsklage

Die Drittwiderspruchsklage kann ein Dritter, welcher weder Vollstreckungsgläubiger noch -schuldner ist erheben, wenn ihm ein die Veräußerung hinderndes Recht an einer Sache oder einem Recht zusteht, die gepfändet worden ist. Die Drittwiderspruchklage ist das Korrektiv dafür, dass es für den Gerichtsvollzieher bei der Pfändung einer beweglichen Sache nur auf den Gewahrsam an der Sache und nicht auf etwaige Rechte, die Dritte an der Sache haben, ankommt. Das gleiche gilt für das Vollstreckungsgericht, das bei der Pfändung einer Forderung auch nicht prüft, wer ihr Inhaber ist. Zwar läuft bei einer Pfändung einer Forderung, welche dem Schuldner nicht gehört, die Pfändung in Leere, jedoch hat der Dritte aus Rechtsscheinsgründen ein für die Drittwiderspruchsklage ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis. Unter einem “die Veräußerung hinderndes Recht” ist ein Recht zu verstehen, welches eine Veräußerung durch den Vollstreckungsschuldner zu einem widerrechtlichen Eingriff in den Rechtskreis des Dritten machen würde. Ein Gegenstand, an dem ein “die Veräußerung hinderndes Recht” besteht, gehört nicht zum Vermögen des Vollstreckungsschuldners und ist daher auch nicht der Zwangsvollstreckung in dessen Vermögen unterworfen. Ein solches Recht ist vor allem das Eigentum eines Dritten an der Sache oder die Inhaberschaft einer Forderung, aber auch der Nießbrauch, die Grundschuld oder eine Hypothek.


Klage auf vorzugsweise Befriedigung

Hauptartikel: Klage auf vorzugsweise Befriedigung

Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung findet statt, wenn einem Dritten ein Pfandrecht an der Sache zusteht, welches ihn nicht zum Besitz berechtigt (besitzloses Pfandrecht) oder ein Vorzugsrecht an der Sache zusteht. Auch die Klage auf vorzugsweise Befriedigung ist ein Korrektiv für die Unbeachtlichkeit der Rechtslage an der Sache bei der Pfändung. Solche besitzlosen Pfandrechte sind das Pfandrecht des Vermieters an den Sachen des Mieters, das Pfandrecht des Verpächters an den Sachen des Pächters und den Früchten der Pachtsache, das Pfandrecht des Gastwirts an den eingebrachten Sachen des Gastes und das Pfandrecht des Frachtführers an dem Gut. Erhebt der Dritte Klage auf vorzugsweise Befriedigung kann er die Pfändung der Sache, an welcher er ein besitzloses Pfandrecht oder ein Vorzugsrecht hat nicht verhindern. Er darf sich lediglich an dem Erlös der Versteigerung oder des Verkaufs vor anderen Gläubigern vorzugsweise befriedigen.


Vollstreckungsabwehrklage

Hauptartikel: Vollstreckungsabwehrklage

Die Vollstreckungsabwehrklage oder auch Vollstreckungsgegenklage genannt findet statt, wenn der Vollstreckungsschuldner Einwendungen und Einreden gegen den titulierten Anspruch anführt. Sie wird auch die “Anfechtungsklage” des Vollstreckungsrechts genannt. Die Vollstreckungsabwehrklage ist nicht dazu da, dem Vollstreckungsschuldner die Chance zu geben Verteidigungsmittel, welche in der mündlichen Verhandlung nicht oder nicht rechtzeitig vorgetragen wurden und daher präkludiert sind, nachzuholen. Der Grund, auf denen die Einwendung oder Einrede beruht, darf erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung entstanden sein. Widrigenfalls ist die Klage unbegründet. Bei den Gestaltungsrechten ist streitig, ob die Einwendung mit dem Zeitpunkt, in dem das Gestaltungsrecht objektiv entstanden ist (z.B. bei der Aufrechnung die Entstehung der Aufrechnungslage) oder der Zeitpunkt der Ausübung des Gestaltungsrechts rechtlich maßgeblich ist. Der durch Urteil titulierte Anspruch wird im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage nicht mehr geprüft, da er zwischen den Parteien von der subjektiven Rechtskraft erfasst ist. Bei Titeln, von denen keine Rechtskraft ausgeht (vollstreckbare notarielle Urkunde), unterliegt die Prüfung der Einwendungen und Einreden keiner Beschränkungen. Dabei sind auch die Voraussetzungen der Ansprüche, gegen die Einwendungen oder Einreden geltend gemacht werden, zu erörtern.


Österreich

In Österreich wird die Zwangsvollstreckung auch Exekution genannt und ist in der österreichischen Exekutionsordnung geregelt.

Das Exekutionsverfahren schließt an das Erkenntnisverfahren an und dient der Durchsetzung eines bereits förmlich festgestellten Anspruches mittels staatlicher Zwangsgewalt. Erforderlich ist hierzu ein vollstreckbarer Exekutionstitel. Zuständig sind die Bezirksgerichte.

Die Exekutionsordnung unterscheidet zwischen Liegenschaftsexekution (Immobiliarexekution), Exekution auf bewegliches Vermögen (Mobiliarexekution) und der Exekution zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einer Exekution zur Sicherstellung, noch bevor der Exekutionstitel vollstreckbar geworden ist.

siehe auch: Zivilverfahren (Österreich)


Schweiz

Hauptartikel: Betreibung, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Die schweizerische Form der Zwangsvollstreckung, die sich stark von der deutschen unterscheidet, ist unter Betreibung beschrieben. Der Gläubiger lässt dem Schuldner – ohne die Forderung zu dokumentieren – einen Zahlungsbefehl zustellen; der Schuldner kann sodann den Zahlungsbefehl bestreiten (Rechtsvorschlag erheben). Dann liegt es am Gläubiger, ein Gerichtsverfahren zu beginnen, welches die Rechtmässigkeit der Forderung überprüft. Zu jedem Zeitpunkt kann der Schuldner die Schuld begleichen; oder der Gläubiger kann die Betreibung zurückziehen.

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1)


Europäische Union

Die Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen innerhalb der Europäischen Union sieht u.a. auch eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung vor. Hierzu sind mittlerweile, anknüpfend an die Brüsseler Vollstreckungsübereinkommen, die EG-Verordnungen VO 44/01, VO 1347/00 und VO 2201/03 ergangen.


Literatur

  • Lackmann: Zwangsvollstreckungsrecht, 7. Aufl., 2005
  • Musielak: Grundkurs ZPO, 6. Aufl., München 2002
  • Saenger (Hrsg.): Zivilprozessordnung - Handkommentar, 1. Aufl., Baden-Baden 2006
  • Stohler Walter: Geld eintreiben, Zwangsvollstreckung nach Schweizer Recht (SchKG), Bottmingen 2005, ISBN 978-3-033-00678-2


Weblinks

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