Kreditsicherung im Rechtssinne meint alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung zu seinem Recht kommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt, sei es, dass ein anderer die Schuld erfüllt, sei es, dass der Gläubiger zum Zwecke der Befriedigung seines Anspruchs auf bestimmte Vermögensgegenstände zugreifen kann, deren Wert gewissermaßen für die Erfüllung des Anspruchs des Gläubigers reserviert ist.
Rechtliche Aspekte
Rechtsinstitute der Kreditsicherung sind somit vor allem:
- Pfandrechte an Rechten (z. B. an Forderungen oder Gesellschaftsanteilen), an beweglichen Sachen und Grundstücken (Hypothek, Grund- und Rentenschuld, Reallast)
- Abtretung von Forderungen
- Bürgschaft und Schuldbeitritt
- Eigentumsvorbehalt
- Sicherungsübereignung und Sicherungszession.
Kennzeichnend für die Kreditsicherung ist, dass dem Gläubiger zum Zwecke der Sicherung seines Anspruchs gegen den Schuldner weitere Rechte eingeräumt werden. Diese weiteren Rechte können sich entweder gegen den Schuldner selbst richten oder die Gläubigersicherung kann gerade darin bestehen, dass der Gläubiger zum Zwecke der Befriedigung seines Anspruchs gegen den Schuldner Dritte in Anspruch nehmen kann.
Wegen der funktionalen Äquivalenz der verschiedenen Rechtsinstitute der Kreditsicherung kann eine Gesamtbetrachtung ertragreich sein.
Unterscheidungen
Sicherheiten lassen sich nach der Inanspruchnahme in Personen- und Sachsicherheiten unterscheiden. Eine weitere Abgrenzung gibt der Rechtscharakter; dabei wird zwischen akzessorischen und abstrakten Sicherheiten unterschieden.
Personensicherheiten sind die Bürgschaft ( BGB), die Garantie, die Schuldübernahme ( BGB) und die Patronatserklärung.
Zu den Sachsicherheiten gehören die Abtretung gemäß § 398 BGB (Zession), die Sicherungsübereignung (§§ 929, 930 BGB), das Pfandrecht (§§ 1204 ff. und §§ 1273 ff. BGB), die Hypothek (§§ 1113 ff. BGB) und die Grundschuld ( §§ 1191 ff. BGB).
Werden Kreditsicherheiten mehreren Banken gleichzeitig zur Verfügung gestellt, spricht man von einem Sicherheitenpool (siehe auch Sicherheiten-Treuhandvertrag).
Bankenübliche Kreditsicherheiten
Bankenüblich finden folgende Kreditsicherheiten Verwendung:
Grundpfandrechte
Im Regelfall werden Grundschulden (§§ 1113 BGB ff.) zur Sicherung von Krediten verwendet. Hypotheken spielen in der Bankenpraxis keine große Rolle, da diese als akzessorische Sicherheiten nicht für die Sicherung zusätzlicher Kredite verwendet werden können.
Außerdem unterscheidet man die Grundschuld und Rentenschuld von einander.
Bei kleineren Beträgen finden auch Negativerklärungen Anwendung.
Im Rahmen der Finanzierung von Schiffen wird die Schiffshypothek verwendet.
Bürgschaften
Bürgschaften sind in einer Reihe von Situationen übliche Sicherheiten um Vermögensverschiebungen zu Lasten des Gläubigers zu verhindern:
- Bürgschaft des Gesellschafter/Geschäftsführers für seine GmbH.
- Bürgschaft des Ehepartners für Schulden des anderen Ehepartners (Ehegattenbürgschaft)
Weiterhin finden Bürgschaften von Familienangehörigen Anwendung, wenn die Bonität des jeweiligen Kreditnehmers nicht ausreichend ist.
Im Firmenkundenbereich spielen Bürgschaften, Garantien und Patronatserklärungen zwischen verbundene Unternehmen eine wichtige Rolle.
Zessionen
Im Privatkundenbereich ist eine Lohn- und Gehaltsabtretung meistens in die Kreditverträge eingearbeitet.
Häufig werden Ansprüche aus Versicherungsleistungen abgetreten:
- Kapitalbildende Lebensversicherung zur Tilgung des Kredites
- Risikolebensversicherung zur Abdeckung des Todesfallrisikos
- Feuerversicherung bei der Finanzierung von Immobilien
- Kaskoversicherung bei der Finanzierung von Kraftfahrzeugen
Zur Absicherung eines Kredites wird häufig eine Restschuldversicherung vereinbart (und abgetreten), die das Risiko von Tod, Krankheit und ggf. Arbeitslosigkeit abdeckt.
Bei der Finanzierung von Freiberuflern, Selbstständigen und Unternehmen wird oft eine Forderungsabtretung vereinbart. So tritt z.B. ein Arzt seine Forderungen gegen die kassenärztliche Vereinigung an die Bank als Sicherheit für seine Praxisfinanzierung ab.
Verpfändungen / Lombardkredit
Häufig wird eine Verpfändung von Wertpapierbeständen (z.B. im Rahmen eines Effektenlombardkredites) vorgenommen.
Verpfändungen von Sachwerten finden weniger bei Bankfinanzierungen als vielmehr bei der Pfandleihe Anwendung.
Schuldner bleibt Eigentümer, Kreditgeber wird Besitzer des Pfandes.
Sicherungsübereignung
Die Nachteile der körperlichen Übergabe, wie im Falle der Verpfändung von beweglichen Vermögenswerten, werden bei der Sicherungsübereignung vermieden.
Der Eigentumsübergang am Sicherungsgut findet zwar rechtlich statt, die Übergabe wird jedoch nach § 930 BGB durch ein Besitzmittlungsverhältnis ersetzt. Der Gläubiger ist daher einem größeren Risiko des Sicherheitenverlustes ausgesetzt als etwa bei der Verpfändung.
Im Bereich der KFZ-Finanzierung erfolgt oftmals eine Sicherungsübereignung des KFZ. Die Zulassungsbescheinigung II (früher KFZ-Brief, siehe Fahrzeugbrief) verbleibt dabei im Besitz der Bank.
Im Firmenkundenbereich sind Sicherungsübereignungen von Warenbeständen und Maschinen üblich (z.B. in Form eines Raumsicherungsvertrags oder einer Globalzession)
Weitere Kreditsicherheiten
Neben den genannten Sicherheiten können auch weitere, hier aus Platzgründen nicht genannte, Sicherheiten Anwendung finden.
Sicherheitenbewertung
Der Prozess der Sicherheitenbewertung ist unter dem betreffenden Stichwort beschrieben. Siehe hierzu auch Beleihungswert und Beleihungsgrenze.
Sicherheitenverstärkung
Banken behalten sich in den Kreditverträgen oder AGB vor, eine Sicherheitenverstärkung, d.h. die Stellung weiterer werthaltiger Sicherheiten zu verlangen, wenn die gestellten Sicherheiten an Wert verlieren oder die finanzielle Situation des Kunden sich verschlechtert.
Im Rahmen der laufenden Bonitätsüberwachung bei Krediten an Firmenkunden werden im Rahmen der Kreditverträge zunehmend Covenants oder Bilanzrelationsklauseln vereinbart, die die Einhaltung bestimmter Bilanzkennzahlen (Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad oder Cash-flow) sicherstellen sollen. Bei Abweichungen verpflichtet sich der Kreditnehmer weitere Sicherheiten zu stellen.
Ökonomische Begründung für Kreditsicherheiten
Die Existenz der Kreditsicherheiten lässt sich theoretisch anhand von asymmetrischer Information zeigen.
Symmetrische Information
Dazu wird als Vergleichsmaßstab symmetrische Information betrachtet. Ein risikoneutraler Unternehmer nimmt zur Finanzierung eines Projekts einen Kredit auf. Mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit kommt es zur Rückzahlung des Kreditbetrages inklusive Zinsen. Bei einem Konkurs lässt sich dem Unternehmen noch ein bestimmter Vermögenswert entnehmen. Setzt man einen bestimmten Kapitalmarktzins für sichere Investitionen voraus, so lässt sich der Zins berechnen, den der Kapitalgeber verlangen muss, um im Erwartungswert die gleiche Verzinsung zu erhalten.
Besicherte und unbesicherte Kredite erzielen im Erwartungswert den sicheren Kapitalmarktzins
Eine Sicherheit mit einem Liquidationswert von dem Sicherheitsbetrag aufgezinst mit dem risikolosen Zinssatz wird mit 100%-iger Wahrscheinlichkeit zurückgezahlt. Der Rest des Erlöses bleibt beim Liquidationsbetrag. Auch mit einer Sicherheit entspricht die erwartete Rendite des Kreditengagements dem sicheren Kapitalmarktzins. Dies gilt für das gesamte Kontinuum zwischen voll besichert und unbesichert. Kreditsicherheiten bieten in dieser Welt symmetrischer Informationen folglich keinen Vorteil.
Daraus folgt, dass Kreditbesicherung in einer Welt symmetrischer Informationen irrelevant ist.
Asymmetrische Information
Bei asymmetrischer Information führen Kreditsicherheiten zu einer Abmilderung der negativen Effekte von Qualitäts- und Verhaltensunsicherheit. Kreditsicherheiten lassen sich als Instrument einsetzen, um die Qualität der Kreditnehmer zu ermitteln.
Sortierungseffekt: Signal für hohe Kreditwürdigkeit
Kapitalgeber bietet Verträge mit Zins-Sicherheiten-Kombinationen an
Bei höheren Sicherheiten ist der angebotene Kreditzins niedriger. Kreditnehmer, die hohe Sicherheiten anbieten, senden auf diese Weise ein Signal guter Qualität aus. Sicherheiten sind unter Umständen dazu geeignet, Kreditnehmer von einer Erhöhung des Risikos abzuhalten. Dazu wird das Vermögen, die Kreditsicherheit, die Liquidationskosten sowie der erwartete Gewinn und Kreditbetrag modelliert.
Gute Kreditnehmer wählen Verträge mit niedrigem Zins und hohen Sicherheiten
Auf diese Weise ist eine Unterscheidung der Kreditnehmertypen durch den Kapitalgeber möglich.
Bester lieferte 1985 einen entsprechenden Beitrag.
Anreizeffekt: keine Schädigung des Gläubigers
Sicherheiten erhöhen den Rückzahlungsbetrag R*, von dem an ein riskanteres Projekt gewählt wird
Mit der Bestimmung des kritischen Rückzahlungsbetrages gelingt es dem Kreditgeber, die Projektwahl des Kreditnehmers zu beeinflussen.
Beeinflussung der Projektwahl mit einem Zinserhöhungsspielraum ohne adverses Selektionsvehalten
Im Ergebnis würde sich sogar ein Liquidationswert von Null für das Einfordern von Sicherheiten lohnen. Auf diese Weise werden nämlich die richtigen Anreizwirkungen erreicht.
Bester und Hellwig lieferten 1989 einen entsprechenden Beitrag.
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