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Sicherungshypothek

Die Sicherungshypothek ist eine Unterform der Hypothek. Die Sicherungshypothek sichert eine Geldforderung durch Grundbucheintrag. Im Gegensatz zur Hypothek kann sich der Gläubiger jedoch nicht auf den Grundbucheintrag berufen. Er muss vielmehr auch beweisen, dass die gesicherte Forderung tatsächlich besteht (besonders strenge Akzessorietät) .

Contents


sachenrechtlicher Unterschied zur Hypothek

Im Unterschied zur Hypothek entsteht beim Erlöschen der gesicherten Forderung keine Eigentümergrundschuld. Die Sicherungshypothek erlischt kraft Gesetzes, wenn die gesicherte Forderung erloschen ist (in der Regel durch Rückzahlung). Der aktuelle Bestand der Sicherungshypothek ist also aus dem Grundbuch nicht ersichtlich. Die Sicherungshypothek ist nicht verkehrsfähig und gilt daher für Kreditinstitute als kein geeignetes Kreditsicherungsmittel.


praktische Bedeutung

Praktische Bedeutung hat die rechtsgeschäftlich bestellte Sicherungshypothek bei der Sicherung von öffentlich-rechtlichen Forderungen gegen einen Grundstückseigentümer. Den öffentlich-rechtlichen Gläubigern reicht dieses Sicherungsmittel aus, da sie die gesicherte Forderung durch bestandskräftige Bescheide beweisen können.


als Zwangsvollstreckungsmaßnahme

Besondere Bedeutung hat die Sicherungshypothek als Mittel der Zwangsvollstreckung (Zwangssicherungshypohek). Im Wege der Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger eine Sicherungshypothek auch gegen den Willen des Eigentümers ins Grundbuch eintragen lassen. Voraussetzung ist immer ein Vollstreckungstitel, der den Bestand der Forderung beweist.


siehe auch

  • Bauhandwerker-Sicherungshypothek
  • Zwangsvollstreckung
  • Kreditsicherung


Weblinks

BGB

Verwertungsüberschuss

Verwertungsüberschuss, veraltet Hyperocha ist ein Begriff aus der Finanz- und Kreditwelt. Wenn der Wert einer Sicherstellung (z.B. Hypothek oder Forderung) im Verwertungsfalle höher ist als der gewährte Kredit, so hat der Sicherstellungsgeber einen Restanspruch gegenüber dem „Verwerter“ auf die Differenz. Diese Differenz nennt sich Hyperocha. Dieser Begriff findet heute nur noch selten Anwendung und wird im Sprachgebrauch als „Verwertungsüberschuss“ bezeichnet.

Beispiel:

Eine Hypothek über 100.000 Euro wird grundpfandrechtlich abgesichert. Da die Hypothek notleidend wird, beantragt das Kreditinstitut die Zwangsversteigerung.Die Zwangsversteigerung bringt 110.000 Euro als Erlös - der Differenzbetrag von 10.000 Euro - bereinigt um die Kosten des Verfahrens - wird Hyperocha genannt und steht dem Kreditnehmer bzw. Schuldner zu. Zu dem Überschuss kommen noch die bereits getilgten Hypothekenanteile, die der Kreditschuldner durch die Zahlung der laufenden Annuität geleistet und für die er Eigentümergrundschulden gebildet hat.

Arrest (Zivilprozess)


Deutschland

Der Arrest ist im deutschen Zivilprozessrecht eine Maßnahme zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Der Arrest kann in einem summarischen (beschleunigten) Erkenntnisverfahren vom zuständigen Arrestgericht (Amtsgericht oder Landgericht) angeordnet werden.
Soll die Sicherung einer anderen Forderung, die nicht Geldforderung ist oder in eine solche übergehen kann, betrieben werden, ist anstatt des Arrests eine einstweilige Verfügung zu ersuchen.

Man unterscheidet den subsidiären persönlichen Arrest (selten) und den dinglichen Arrest. Der Erlass eines Arrests setzt einen Arrestgrund voraus. Arrestgrund beim dinglichen Arrest ist, dass ohne dessen Verhängung die Vollstreckung eines (nicht so schnell zu erlangenden) Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert würde. Der erlassene Arrest (Arrestbefehl) bildet die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung, etwa durch Pfändung von Vermögensgegenständen, allerdings nur zum Zweck der Sicherung, nicht zum Zweck der Befriedigung des Gläubigers. Der Arrest ist in den §§ 916 bis 934 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

Siehe auch: Vorläufiger Rechtsschutz


Schweiz

In der Schweiz ist der Arrest in Art. 271 ff. SchKG geregelt. Der Arrest wird in einem Superprovisorium bewilligt; die sachliche Zuständigkeit wird von den kantonalen Gesetzgebern bestimmt.


Weblinks

  • Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1)

Stand (Klettern)

thumb|upright|Standsicherung mit zwei Sicherungspunkten (Bohrhaken), Kräftedreieck (grüne Bandschlinge) und Zentralkarabiner (dunkelblau), in den Selbstsicherungen und eine HMS-Nachstiegsicherung eingehängt sind.

Beim Klettern wird ein Sicherungsplatz innerhalb oder am oberen Ende einer Kletterroute als Stand oder Standplatz bezeichnet. Ein Stand ermöglicht die Absicherung einer Seilschaft insbesondere in Routen mit mehreren Seillängen. Er verhindert, dass bei einem Sturz eines Seilschaftsmitgliedes die ganze Seilschaft aus der Wand gerissen wird.

Im Gegensatz zu einer Zwischensicherung, bei welcher das Seil durchläuft und das Weiterklettern ermöglicht, verbindet sich der Kletterer im Stand fest mit der Wand. Neben dem Sichernden können sich auch weitere Personen der Seilschaft im Stand fest sichern.


Standsicherung

Bei einem Vorstiegssturz während einer Mehrseillängentour kann die Sturzbelastung des Standes bis zu einem Sturzfaktor von zwei reichen. Ein Ausbruch eines Standes hat im allgemeinen fatale Folgen und kann zum Absturz einer gesamten Seilschaft führen. Daher wird empfohlen und gelehrt, eine Standsicherung immer redundant unter Verwendung mehrerer Sicherungspunkte auszuführen.

Beim Klettern in Vorstieg und Nachstieg sollte die Distanz zwischen den Ständen die einfache Seillänge nicht überschreiten, beim Abseilen mit Einfachseil die halbe Seillänge. Das Risiko, abseilen zu müssen, und damit die Limitierung auf die halbe Seillänge (bei Einfachseil) sollte jedoch auch beim Vorstiegsklettern bedacht sein.

Beim Sportklettern befinden sich auf modernen oder sanierten Mehrseillängenrouten häufig fest eingerichtete Stände, die inzwischen üblicherweise zwei Bohrhaken aufweisen. Wenn keine Bohrhaken vorhanden sind, wird beim alpinen Klettern der Stand häufig unter Verwendung mobiler Sicherungsmittel selbst eingerichtet. Hierbei wird mittels technischer Hilfsmittel wie Klemmkeile, Friends, Felshaken, Bandschlingen, Reepschnur und Karabinerhaken eine Sicherung an der Wand gebaut.


Seilkommando „Stand“

Der Ruf „Stand“ beim Klettern im deutschen Sprachraum auch als Seilkommando verwendet. Er bedeutet, daß der Seilerste sich an einem Stand selbst gesichert hat und keiner weiteren Sicherung durch seinen Seilpartner mehr bedarf. Somit veranlasst dieses Seilkommando den sichernden Kletterpartner, den Seilersten aus der Sicherung herauszunehmen. Da der Seilerste üblicherweise unmittelbar ab Geben des Seilkommandos “Stand” ohne fremde Sicherung ist, darf dieses Seilkommando nie unbedacht gegeben werden.

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Als Widerstand gegen die Staatsgewalt wird ein gewaltsamer Widerstand oder ein tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte des Staates bezeichnet. Dieser kann auch in der Ausübung passiver Gewalt bestehen, etwa durch Sitzblockaden und ähnliche Aktionen des gewaltlosen Widerstands (siehe auch Gewaltlosigkeit). Als Vollstreckungsbeamte gelten neben Polizisten und anderen Beamten auch Jagd-, Forst- und Fischereiaufseher oder bestellte und private Aufseher des Staates.

In Deutschland umfasst der Widerstand gegen die Staatsgewalt die Tatbestände Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, Gefangenenbefreiung und Gefangenenmeuterei. Verwechslungsgefahr besteht mit dem Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 GG insofern, als alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden haben, der es unternimmt die Ordnung, die Art. 20 GG festlegt, zu beseitigen und bei staatsfreundlicher Auslegung hierbei in Betracht kommt, dass der Staat selbst ein Widerstandsrecht hat.

In Österreich gilt jede Hinderung einer Behörde oder eines Beamten an einer rechtmäßigen Amtshandlung sowie die Nötigung zu einer Amtshandlung durch Drohung oder Gewalt als Widerstand gegen die Staatsgewalt. Hier können Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 5 Jahren die Folge sein (Strafgesetzbuch § 269).

In der Schweiz wird der Widerstand gegen die Staatsgewalt nach Art. 285 f. des Schweizer Strafgesetzbuches geregelt.

Verwertungsüberschuss

Verwertungsüberschuss, veraltet Hyperocha ist ein Begriff aus der Finanz- und Kreditwelt. Wenn der Wert einer Sicherstellung (z.B. Hypothek oder Forderung) im Verwertungsfalle höher ist als der gewährte Kredit, so hat der Sicherstellungsgeber einen Restanspruch gegenüber dem „Verwerter“ auf die Differenz. Diese Differenz nennt sich Hyperocha. Dieser Begriff findet heute nur noch selten Anwendung und wird im Sprachgebrauch als „Verwertungsüberschuss“ bezeichnet.

Beispiel:

Eine Hypothek über 100.000 Euro wird grundpfandrechtlich abgesichert. Da die Hypothek notleidend wird, beantragt das Kreditinstitut die Zwangsversteigerung.Die Zwangsversteigerung bringt 110.000 Euro als Erlös - der Differenzbetrag von 10.000 Euro - bereinigt um die Kosten des Verfahrens - wird Hyperocha genannt und steht dem Kreditnehmer bzw. Schuldner zu. Zu dem Überschuss kommen noch die bereits getilgten Hypothekenanteile, die der Kreditschuldner durch die Zahlung der laufenden Annuität geleistet und für die er Eigentümergrundschulden gebildet hat.

Nasssteigleitung

Die Nasssteigleitung ist eine Wasserleitung in Gebäuden, die ständig unter Druck beaufschlagt mit Löschwasser gefüllt ist (siehe im Gegensatz Trockensteigleitung). Sie dient der Versorgung der Feuerwehr für den Löschangriff im Gebäudeinneren.
Der Vorteil der Nasssteigleitung im Gegensatz zur trockenen Steigleitung ist der schnellere Zugriff auf Löschwasser im Brandfall sowie die schneller zu bewerkstelligende Entlüftung, dem steht ein erhöhter Wartungsaufwand (Sicherung der Leitung vor Einfrieren und regelmäßige Kontrolle gegen Leitungsbruch bei großem Leitungsdurchmesser) gegenüber.


Siehe auch

  • Steigleitung

Verwertungsüberschuss

Verwertungsüberschuss, veraltet Hyperocha ist ein Begriff aus der Finanz- und Kreditwelt. Wenn der Wert einer Sicherstellung (z.B. Hypothek oder Forderung) im Verwertungsfalle höher ist als der gewährte Kredit, so hat der Sicherstellungsgeber einen Restanspruch gegenüber dem „Verwerter“ auf die Differenz. Diese Differenz nennt sich Hyperocha. Dieser Begriff findet heute nur noch selten Anwendung und wird im Sprachgebrauch als „Verwertungsüberschuss“ bezeichnet.

Beispiel:

Eine Hypothek über 100.000 Euro wird grundpfandrechtlich abgesichert. Da die Hypothek notleidend wird, beantragt das Kreditinstitut die Zwangsversteigerung.Die Zwangsversteigerung bringt 110.000 Euro als Erlös - der Differenzbetrag von 10.000 Euro - bereinigt um die Kosten des Verfahrens - wird Hyperocha genannt und steht dem Kreditnehmer bzw. Schuldner zu. Zu dem Überschuss kommen noch die bereits getilgten Hypothekenanteile, die der Kreditschuldner durch die Zahlung der laufenden Annuität geleistet und für die er Eigentümergrundschulden gebildet hat.

Scheißtag

Als Scheißtage wurden in Süddeutschland und Österreich unter Knechten die zusätzlichen ein bis drei unbezahlten Arbeitstage bezeichnet, die die von ihnen beanspruchte Zeit für die Verrichtung des Stuhlgangs während der vereinbarten Anstellung ausgleichen sollten.

Diese Praxis gab es im 18. und 19. Jahrhundert, vereinzelt sogar bis in das frühe 20. Jahrhundert. Die “Scheißtage” wurden nach Ablauf des Dienstvertrages geleistet oder am Ende jeden Jahres am 29. Dezember.


Quellen

  • Grimms Wörterbuch

Verwertungsüberschuss

Verwertungsüberschuss, veraltet Hyperocha ist ein Begriff aus der Finanz- und Kreditwelt. Wenn der Wert einer Sicherstellung (z.B. Hypothek oder Forderung) im Verwertungsfalle höher ist als der gewährte Kredit, so hat der Sicherstellungsgeber einen Restanspruch gegenüber dem „Verwerter“ auf die Differenz. Diese Differenz nennt sich Hyperocha. Dieser Begriff findet heute nur noch selten Anwendung und wird im Sprachgebrauch als „Verwertungsüberschuss“ bezeichnet.

Beispiel:

Eine Hypothek über 100.000 Euro wird grundpfandrechtlich abgesichert. Da die Hypothek notleidend wird, beantragt das Kreditinstitut die Zwangsversteigerung.Die Zwangsversteigerung bringt 110.000 Euro als Erlös - der Differenzbetrag von 10.000 Euro - bereinigt um die Kosten des Verfahrens - wird Hyperocha genannt und steht dem Kreditnehmer bzw. Schuldner zu. Zu dem Überschuss kommen noch die bereits getilgten Hypothekenanteile, die der Kreditschuldner durch die Zahlung der laufenden Annuität geleistet und für die er Eigentümergrundschulden gebildet hat.

Sicherungshypothek

Die Sicherungshypothek ist eine Unterform der Hypothek. Die Sicherungshypothek sichert eine Geldforderung durch Grundbucheintrag. Im Gegensatz zur Hypothek kann sich der Gläubiger jedoch nicht auf den Grundbucheintrag berufen. Er muss vielmehr auch beweisen, dass die gesicherte Forderung tatsächlich besteht (besonders strenge Akzessorietät) .

Contents


sachenrechtlicher Unterschied zur Hypothek

Im Unterschied zur Hypothek entsteht beim Erlöschen der gesicherten Forderung keine Eigentümergrundschuld. Die Sicherungshypothek erlischt kraft Gesetzes, wenn die gesicherte Forderung erloschen ist (in der Regel durch Rückzahlung). Der aktuelle Bestand der Sicherungshypothek ist also aus dem Grundbuch nicht ersichtlich. Die Sicherungshypothek ist nicht verkehrsfähig und gilt daher für Kreditinstitute als kein geeignetes Kreditsicherungsmittel.


praktische Bedeutung

Praktische Bedeutung hat die rechtsgeschäftlich bestellte Sicherungshypothek bei der Sicherung von öffentlich-rechtlichen Forderungen gegen einen Grundstückseigentümer. Den öffentlich-rechtlichen Gläubigern reicht dieses Sicherungsmittel aus, da sie die gesicherte Forderung durch bestandskräftige Bescheide beweisen können.


als Zwangsvollstreckungsmaßnahme

Besondere Bedeutung hat die Sicherungshypothek als Mittel der Zwangsvollstreckung (Zwangssicherungshypohek). Im Wege der Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger eine Sicherungshypothek auch gegen den Willen des Eigentümers ins Grundbuch eintragen lassen. Voraussetzung ist immer ein Vollstreckungstitel, der den Bestand der Forderung beweist.


siehe auch

  • Bauhandwerker-Sicherungshypothek
  • Zwangsvollstreckung
  • Kreditsicherung


Weblinks

BGB

Schwertperle

Die Schwertperle bezeichnet einen Anhänger mit Talisman- oder Amulettfunktion an Schwertern.

Schwertperlen waren aus geschliffenem Glas, Bernstein oder Edelsteinen und teilweise mit Edelmetalleinfassungen. Sie waren entweder direkt an der Schwertscheide oder dem Schwertgriff befestigt oder an einem Band an diesen angehängt. Andere Theorien vermuten, dass Schwertperlen an einem Band am Schwertgriff hingen, um zwischen die Finger geklemmt als Sicherung beim Führen des Schwertes zu dienen.

!Schwertperle

Fara (Bayern)

Herzog Fara von Bayern (* um 586/611; † 641) gilt als Sohn des Agilolfingers Garibald II. von Austrasien/Austrien und Bayern und der Langobardin Gaila/Geila von Friaul, Tochter des Langobardenherzogs Gisulf. Sein Sohn ist Herzog Theodo I. von Bayern.

Herzog Fara war ein Freund und Bundesgenosse Herzog Radulfs von Thüringen († 642), mit dem gemeinsam er gegen den austrasischen Regenten Ansegisel und gegen den jungen König Sigibert III. rebellierte. Faras Motiv war die Rache an den Arnulfingern für den Tod seines Vaters Garibald. Allerdings kam er beim Gegenfeldzug Sigiberts III. selbst ums Leben.

Der Name dürfte wohl eine Abkürzung von Farabert/Faribert/Farrobert/Farabut/Farbert/Pharabert sein, vgl. dazu König Farabert von Franken (* um 122/131; † 186) und die späteren Äbte von Prüm Farabert I. (886–893) und Farabert II. von St. Paul (935–947); ähnlich auch König Pharamund/Pharamond/Faramund/Faramond/Vaermund von Franken-Westfalen (* um 370/380/397; † 427/430/431)).

Die Historizität dieses bairischen Herzogs ist umstritten; die Quellenlage für Baiern im 7. Jahrhundert ist so schwach, dass sich gesicherte Aussagen schwer treffen lassen. Die Angaben in diesem Artikel beruhen daher weitgehend auf indirekten Schlüssen.

Fara bei mittelalter-genealogie

Inhibitorium

Das Inhibitorium ist neben dem Arrestatorium eine der beiden Wirkungen, die durch die Pfändung einer Forderung eintritt. Nach § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO verliert der Vollstreckungsschuldner mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses die Verfügungsbefugnis über die gepfändete Forderung - er ist also von Rechts wegen gehindert (”inhibitus”), die Forderung abzutreten oder in anderer Weise (etwa durch Erlass) über sie zu verfügen.

Beim Inhibitorium handelt es sich um ein relatives Veräußerungsverbot im Sinne von §§ 135 ff. BGB.

Altgriechische Präpositionen

Altgriechische Präpositionen sind Wortbestandteil vieler deutscher und internationaler Fach- und Lehnwörter, in denen sie als Präfix in Verbindung mit anderen Lexemen deren Bedeutung entscheidend beeinflussen. Weitere Wortbestandteile aus dem Griechischen siehe unter Griechische Zahlwörter, Liste griechischer Präfixe, Liste griechischer Suffixe.

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Präposition örtlich: zeitlich: übertragen: entspricht lateinisch etwa: Derivate
[ana] hinauf, über — hin hindurch je (distributiv) Anagramm, Analogie, Analyse, Anamnese, Anapäst Anode, Anapher, Anabolika, Anatomie, Anagramm, Anode
[anti] gegen(über) für, anstelle von adversus/contra/erga Antialkoholiker, Antibiotikum, Antiblockiersystem, Antigen, Antimaterie, Antimon, Antinomie, Antipathie, Antipode, Antiseptikum, Antithese, Antizyklone
[apo] von — her seit von ab Apoapsis, Apogäum, Aphel, Apokalypse, Apokryphen, Apologie, Aporie, Apostel, Apostroph, Apotheke, Apoenzym
[dia] durch — hindurch durch — hindurch durch (Mittel), wegen per Diabolos, Diapositiv, Diagnose, Diagonale, Diagramm, Dialekt, Dialog, Dialyse, Diamant, Diaphragma, Diastole, Diät, Diatonik. diametral
[en] in, an, auf, bei während in, bei, mit in Endemie, Energie, Engramm, Enkodierung, Enthalpie, Entropie, Entomologie, Enzym
[epi] auf, an, bei, bis, zu, gegen zu Zeit von, unmittelbar nach, bis, über — hin auf Grund, zu dem Zweck ad Epidemie, Epidermis, Epigone, Epigramm, Epigraph, Epilepsie, Epilog, Epiphanie, Episkop, Episkopos, Epizentrum,
[ek] / [ex] (vor Vokalen) aus — heraus seit infolge von ex Eklektizismus, Ekstase, Ektoderm, Ekzem, Exzentrizität
[hyper] über, oberhalb, über — hinaus über für, über super Hyperbel, Hyperämie, Hyperraum, Hypertonie, Hypersensibilisierung, Hypertrophie, Hypersomie, Hyperventilation, Hyperaktivität
[hypo] unter, unter — hin gegen, während infolge von, unter sub Hypochonder, Hypofunktion, Hypoglykämie, Hypophyse, Hypostase, Hypotaxe, Hypotenuse, Hypothalamus, Hypothek, Hypothese, Hypotonie, Hypotrophie, Hypoxämie, Hypozentrum
[kata] von — herab, über — hin, entlang während gegen, gemäß Katalog, Katalysator, Kataphorese, Katapult, Katarakt, Katarrh, Katastrophe, Kataster, Kathode, Katechismus,
[meta] mit, mitten (unter), mitten (hinein) nach mit, nach inter/post Metabolismus, Metabolit, Metadaten, Metadatenformat, Metaebene, Metaethik, Metafont, Metagenese, Metagenom, Metager, Metainformation, Metakognition, Metakommunikation, Metamerie, Metamodell, Metamorph, Metamorphit, Metamorphose, Metaphase, Metapher, Metaprogrammierung, Metaphysik, Metasomatose, Metasprache, Metasuchmaschine, Metastase, Metatheorie, Metathese
[para] von — her, bei, neben — hin, zu — hin, entlang während gegen, im Vergleich mit contra/secundum Parabel, Paradentose, Paradigma, Parallele, Paralogie, Paralyse, Parameter, Paranoia, Paraphrase, Parapluie, Parasit, Parasol, Parataxe
[peri] um — herum gegen um, wegen, über, gegen, in bezug auf circum Periapsis, Perigäum, Perihel, Perimeter, Periode, Peripetie, Periphrase, Peripteros, Periskop, Peristaltik, Peripherie
[pro] vor vor für, lieber als prae/pro Prognose, Programm, Prostata, Probiotisch
[pros] bei, von — her, zu — hinzu, zu– hin, gegen gegen außer, noch dazu, was — betrifft Prosodie, Prosenchym
[syn]

({ [syll-],

[sym-],
[syst-])
zusammen (mit) mit cum / con Synapse, Synästhesie, Synchrotron, Syndikat, Syndrom, Synergie, Synthese, Synchronisation, Synchronisierung, synchron

Syllogismus

Symbol, Symmetrie, Sympathie, Symphonie, Symposion, Symptom

System


Siehe auch

Liste der Präpositionen im Neugriechischen


Weblinks

  • http://www.gottwein.de/GrGr/s089_106.php
  • http://www.gottwein.de/GrGr/praepos01.php

Griechische Prapositionen
Griechische Prapositionen
Griechische Prapositionen
Griechische Prapositionen

Konsolidation

Konsolidation tritt regelmäßig ein, wenn Berechtigter und Verpflichteter eines dinglichen Rechts in einer Person zusammenfallen. Sie ist damit ein Unterfall der Konfusion und führt zum Erlöschen.

Bedeutsamer als das Prinzip der Konsolidation, das von nur geringer praktischer Relevanz ist, ist der in § 889 BGB geregelte Ausschluss der Konsolidation im Falle dinglicher Rechte.

§ 889 BGB lautet wörtlich: Ein Recht an einem fremden Grundstück erlischt nicht dadurch, dass der Eigentümer des Grundstücks das Recht oder der Berechtigte das Eigentum an dem Grundstück erwirbt.

Dies führt zu den praktisch durchaus häufigen Fällen des Bestehens einer Eigentümergrundschuld oder einer Eigentümerhypothek. Diese bleiben vor allem in ihrem ursprünglichen Rang bestehen, so dass derjenige, der eine vorrangige Sicherung an einem eigenen Grundstück erwirbt, diese - die selbstverständlich auch verkehrsfähig bleibt - ebenso vorrangig wieder veräußern und sich damit eine nicht unwesentliche Kreditmöglichkeit verschaffen kann.

Siehe auch: Grundschuld, Hypothek

Letterbook

Ein Letterbook ist ein Buch, in das Mädchen und Jungen ihre Gefühle, Gedanken, Erfahrungen und Geheimnisse schreiben. Man kann es wie eine Art Tagebuch betrachten, nur mit dem Unterschied, dass es von mehreren Leuten in Anspruch genommen wird.

Meist sind es kleine Bücher im DIN A5 oder DIN A4 Format, da in diese mehr geschrieben werden kann.

Fälligkeit

Fälligkeit ist ein juristischer Fachbegriff; er bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab ein Gläubiger einen Anspruch geltend machen kann und der Schuldner ihn erfüllen muss.

Dieser Zeitpunkt ist meist vertraglich geregelt, kann sich aber auch aus den Umständen ergeben. Trifft beides nicht zu, kann der Gläubiger nach § 271 Abs. 1 BGB den Anspruch sofort geltend machen. Haben die Parteien einen Zeitpunkt bestimmt, darf der Schuldner seine Leistung im Regelfall vorher erbringen, dies ist in § 271 Abs. 2 BGB geregelt. Leistet der Schuldner bei Fälligkeit einer Leistung nicht auf diese, kann er in Verzug geraten. Voraussetzung hierfür ist eine Mahnung mit angemessener Frist. Unter besonderen Umständen entfällt die Notwendigkeit einer Mahnung jedoch und er gerät sofort in Verzug. Dies gilt, wenn die Leistung für ein bestimmtes Kalenderdatum vorgesehen war, der Schuldner die Leistung verweigert oder es unter Abwägung der Interessen von Gläubiger und Schuldner gerechtfertigt ist (§ 286 BGB).

Falligkeit

Rostelekom

thumb|Das Rostelekom-Hauptquartier in Moskau
Rostelekom oder auch Rostelecom (russ. ) ist ein Telekommunikationsunternehmen aus Russland mit Firmensitz in Moskau. Das Unternehmen ist im RTS Index an der Moskauer Börse gelistet.

Rostelekom ist ein Tochterunternehmen von Svyazinvest. Rostelekom ist in Russland einer der führenden Anbieter in Ferngesprächen, womit das Unternehmen über 50 Prozent seines Umsatzes erzielt. Des weiteren erwirtschaftet das Unternehmen rund 25 Prozent mit internationalen Ferngesprächen. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet.

Die große Mehrheit der Internetverbindungen aus dem Ausland mit Russland sowie von internationalen Ferngesprächen werden nach Firmenangaben vom Unternehmen geleistet.


Siehe auch

  • CenterTelekom
  • Dalsvyaz Telekom
  • North-West Telekom
  • Sibirtelekom
  • Southern Telekom
  • WolgaTelekom


Weblinks

  • Offizielle Firmenseite

Semantischer Essay

Ein semantischer Essay erläutert und diskutiert die Bedeutung eines Worts oder einer Redewendung mit den Mitteln der Umgangssprache. Im semantischen Essay dürfen alle formalen Mittel und Theorien der Semantik als Hintergrundtechniken verwendet werden, solange diese Mittel und Theorien in die Umgangssprache übersetzt und mit dem Alltagsverstand kritisch geprüft werden.

Der semantische Essay steht damit in der Tradition der Philosophie der normalen Sprache (ordinary language philosophy, OLPh) – einer Strömung innerhalb der Analytischen Philosophie, ohne freilich die inneren Widersprüchlichkeit der OLPh, die durch doch wieder künstliche Fragestellungen und die Ausbildung eines eigenen Jargons geprägt ist, zu übersehen. (Siehe Analytische Philosophie, bes. Phase 4)

Darüber hinaus versucht der semantische Essay, möglichst konsequent und kreativ auf die Denk- und Formulierungsfolgen stereotypisierter Vorurteile und stillschweigend als gültig angenommener Vorannahmen des schein-aufklärerischen Denkens einzugehen und dadurch eine für weiterführende Kritik offene Sprachgebrauch-Analyse zu etablieren.


Literatur

  • Zillig, Werner: Natürliche Sprachen und kommunikative Normen. Tübingen: Narr 2003.