Nichtmetalloxide

Als Nichtmetalloxide bezeichnet man chemische Verbindungen aus einem Nichtmetall und Sauerstoff.

Inhaltsverzeichnis


Herstellung

Viele Nichtmetalle reagieren sehr leicht und auch heftig mit Sauerstoff (zum Beispiel Schwefel oder Phosphor), andere wieder nur unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel Chlor) und einige auch gar nicht (zum Beispiel Helium).


Eigenschaften

Die Nichtmetalloxide bilden mit Wasser Säuren. So entsteht beispielsweise aus Schwefeldioxid und Wasser die Schwefelige Säure.

Bei Umsetzung der Nichtmetalloxide mit Laugen, wie zum Beispiel Natronlauge entstehen normalerweise die entsprechenden Salze. So reagiert wässrige Natronlauge mit Schwefeltrioxid zu Natriumsulfat.


Auflistung der Nichtmetalloxide

Die folgende Liste führt neben den jeweiligen, nichtmetallischen chemischen Elementen die geläufigsten Oxide an.

Nichtmetall Nichtmetalloxide
Wasserstoff Wasser, Wasserstoffperoxid
Schwefel Schwefeldioxid, Schwefeltrioxid
Phosphor Phosphorpentoxid
Kohlenstoff Kohlenmonoxid, Kohlendioxid
Stickstoff siehe Stickoxide


Siehe auch

Mindware

Mindware ist eine Vertriebsform von Software, bei der die Ware kostenlos erworben wird und es dem Nutzer freigestellt ist, dem Autor des Programmes den Betrag zu zahlen, der ihm angemessen erscheint. Der Begriff entstand Anfang der neunziger Jahre in der vernetzten Online Community.

Mindware ähnelt Shareware, bei der jedoch ein fester Betrag als Honorar vorgeschrieben ist. Der Nutzer von Mindware wird darauf hingewiesen, dass die Zahlung eines Honorars erwünscht ist, hierin unterscheidet sich Mindware von Freeware oder OpenSource-Programmen, die kostenlos erworben werden.


Quelle

http://www.koeln-bonn.de/sanjgr/glo-m.htm

Pratt & Whitney X-1800

Der Pratt & Whitney X-1800 war das Projekt eines amerikanischen wassergekühlten 24-Zylinder H-Motors. Die vorgesehene militärische Bezeichnung lautete Pratt & Whitney H-2600. Er war für die Flugzeuge Vultee XP-54, Curtiss-Wright XP-55, Northrop XP-56 sowie Lockheed XP-49 vorgesehen und hatte eine projektierte Leistung von 1850-2200 PS bei einen Hubraum von 42,6 Liter. Zur Sicherstellung guter Höhenleistung war es mit Turboladern ausgerüstet.

Das Triebwerk sollte ab 1942 in Großserie gefertigt werden. 1940 zeigte sich jedoch bei Prüfstandläufen, die nicht bestanden wurden, dass erheblicher weiterer Entwicklungsbedarf bestand. Pratt & Whitney beschloss daraufhin, sich auf Sternmotore zu konzentrieren und stellte die Entwicklung des X-1800 im Oktober 1940 ein.

Verwertungsüberschuss

Verwertungsüberschuss, veraltet Hyperocha ist ein Begriff aus der Finanz- und Kreditwelt. Wenn der Wert einer Sicherstellung (z.B. Hypothek oder Forderung) im Verwertungsfalle höher ist als der gewährte Kredit, so hat der Sicherstellungsgeber einen Restanspruch gegenüber dem „Verwerter“ auf die Differenz. Diese Differenz nennt sich Hyperocha. Dieser Begriff findet heute nur noch selten Anwendung und wird im Sprachgebrauch als „Verwertungsüberschuss“ bezeichnet.

Beispiel:

Eine Hypothek über 100.000 Euro wird grundpfandrechtlich abgesichert. Da die Hypothek notleidend wird, beantragt das Kreditinstitut die Zwangsversteigerung.Die Zwangsversteigerung bringt 110.000 Euro als Erlös - der Differenzbetrag von 10.000 Euro - bereinigt um die Kosten des Verfahrens - wird Hyperocha genannt und steht dem Kreditnehmer bzw. Schuldner zu. Zu dem Überschuss kommen noch die bereits getilgten Hypothekenanteile, die der Kreditschuldner durch die Zahlung der laufenden Annuität geleistet und für die er Eigentümergrundschulden gebildet hat.

Mammoth

Mammoth ist ein Magnetband-System für die Sicherung (Backup) und Archivierung von Daten; es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung des 8mm-Helical-Scan-Verfahrens von Exabyte.


Varianten

  • Mammoth-1 (M1): 20 GB bei 3 MB/s
  • Mammoth-2 (M2): 60 GB bei 12 MB/s

Christliche Seefahrt

Mit dem Begriff Christliche Seefahrt wird seit dem 17. Jahrhundert umgangssprachlich die Handelsschifffahrt / Kauffahrteischiffahrt als Teilbereich der Seefahrt benannt. Man unterscheidet demnach diese Art der Schifffahrt von der Marine und von der Passagierschifffahrt.

Ursprünglich bezog sich dieser Begriff auf die relativ ausgeprägte Glaubensstärke der Seefahrer zu dieser Zeit. Heute hat er jedoch nichts mehr mit der konfessionellen Einstellung der Seeleute zu tun.

Hanebüchen

Als hanebüchen (auch hagebüchen, von mittelhochdeutsch: hagenbüechin) bezeichnet man eine Handlung, die als unglaublich grob anzusehen ist und die einem gewissermaßen die Haare zu Berge stehen lässt. Im Sprachgebrauch wird der Begriff hanebüchen auch in der Verbindung hanebüchener Witz oder hanebüchener Mensch verwendet.

Im ursprünglichen Sprachgebrauch bedeutete es lediglich aus Hainbuchenholz. Das knorrige, besonders harte und schwer zu bearbeitende Holz der Hainbuche bildete die Grundlage für Redewendungen wie hagebüchener Kerl. In Hessen gab es hagebüchene Gulden, die von geringerem Wert als normale Gulden waren. Während des 18. Jahrhunderts erfuhr der Begriff eine Bedeutungswandlung in die noch heute gebräuchliche Form. In gängigen Redewendungen ist stets von hanebüchenen Lügen oder hanebüchenen Fehlern die Rede, womit ausgedrückt werden soll, dass die betreffende Person eine grobe oder unerhörte Verfehlung begangen hat.

In der jüngeren Sprache tritt das Wort auch in der Bedeutung von unverständliche Entscheidung auf, z.B. als hanebüchener Unsinn.

Mammoth

Mammoth ist ein Magnetband-System für die Sicherung (Backup) und Archivierung von Daten; es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung des 8mm-Helical-Scan-Verfahrens von Exabyte.


Varianten

  • Mammoth-1 (M1): 20 GB bei 3 MB/s
  • Mammoth-2 (M2): 60 GB bei 12 MB/s

Calcium-5-ribonucleotid

Calcium-5-ribonucleotid (E 634) ist ein Geschmacksverstärker, der überwiegend in Würzmitteln verwendet wird.

Calcium-5´-ribonucleotid ist in jeder lebenden Zelle vorhanden. Es wird aus natürlichem Zellmaterial gewonnen.
Calcium-5´-ribonucleotid spielt eine wichtige Rolle im Proteinstoffwechsel. Es ist ein Bestandteil der DNA und kommt so in jeder Zelle vor.

Wie alle purinreichen Verbindungen wird Calcium-5-ribonucleotid im menschlichen Organismus zu Harnsäure abgebaut. Es kann daher zu einer Einlagerung von Harnsäure kommen. Infolgedessen ist bei einer bereits vorliegenden Harnsäureerkrankung (Gicht) mit weiteren gesundheitlichen Problemen zu rechnen. Gichtpatienten sollten generell purinreiche Lebensmittel meiden.

Als körpereigene Substanz wird Calcium-5-ribonucleotid generell für gesunde Menschen als gesundheitlich unbedenklich eingestuft.

Umfangreiche Studien zu dieser Substanz stehen noch aus, so dass eine abschließende Bewertung derzeit noch nicht möglich ist.

Lifescan

Als Biometrieerfassung oder englisch Lifescan werden Scanner bezeichnet, die anatomische Merkmale des menschlichen Körpers erfassen und speichern.

In diesem Verfahren werden somit Fingerabdrücke oder Handflächenabdrücke eines verdächtigen Straftäters im Zuge des Verfahrens gem. §§ 81b, ff. StPO erfasst.

Diese digitalen Aufzeichnungen werden dann an die Landeskriminalämter bzw. an das Bundeskriminalamt elektronisch versandt und mit vorhandenen Spuren abgeglichen oder für weitere Verfahren gespeichert. Dadurch wird Geld und Zeit gespart.

Eiklotoide

Als Eiklotoide werden Klotoiden bezeichnet, die zwei Radien mit demselben Krümmungssinn verbinden, zum Beispiel eine Klotoide zwischen einem Radius von 200 m und einem Radius von 300 m.
Die Eiklotoide ist die Differenz zwischen der Klotoide des Radius 200 m und des Radius 300 m bei gleichem Krümmungsparameter A.

Die Eiklotoide ist ein gebräuchliches Trassierungselement des Straßenbau.

Sicherungsvertrag

Mit dem Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) wird bei bestimmten Kreditsicherheiten zwischen Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut) und dem Sicherungsgeber (beispielsweise dem Grundstückseigentümer bei einer Sicherungsgrundschuld) vereinbart, welche Forderung bzw. welcher Kredit gesichert werden soll.

Inhaltsverzeichnis


Allgemeines

Es gibt eine Vielzahl von Kreditsicherheiten, bei denen man nicht erkennen kann, welcher Kredit (oder welche Forderung) durch diese Sicherheit gesichert werden soll. Diese Kreditsicherheiten heißen abstrakte Kreditsicherheiten. Den Gegensatz hierzu bilden akzessorische Kreditsicherheiten, die Kraft Gesetzes nur eine ganz bestimmte Forderung sichern.

Der Sicherungsvertrag wird zwischen dem Sicherungsgeber (dem Verfügungsberechtigten über die Sicherheit) und dem Sicherungsnehmer, beispielsweise einer Bank bei einem Bankkredit, geschlossen. Er legt bei abstrakten Kreditsicherheiten fest, welche Forderung durch die Kreditsicherung gesichert werden soll.

Der Sicherungsvertrag bei abstrakten Kreditsicherheiten entspricht ursprünglich dem Rechtssicherheitsbedürfnis des Sicherungsgebers: Dieser soll davor geschützt werden, dass der Sicherungsnehmer die Kreditsicherheit verwertet, ohne dass es der eigentliche Zweck der Sicherheit erfordert. Der Sicherungsvertrag verbindet die abstrakte Sicherheit mit dem Sicherungszweck, d.h. mit der gesicherten Forderung (Kredit usw.). Der Sicherungsvertrag ist nicht gesetzlich geregelt; er stellt also im Regelfall einen Vertrag eigener Art im Sinne des § 311 I BGB dar. Er ist jedoch im Kreditwesen allgemein üblich.

Bei den Sicherungsverträgen wird zwischen einem engen und einem weiten Sicherungszweck unterschieden. Bei dem engen Sicherungszweck dient die Sicherheit nur zur Besicherung einer einzelnen Forderung, die auch Anlass der Sicherheitenbestellung gewesen ist; dies dient dem ursprünglichen Interesse des Sicherungsgebers. Der weite Sicherungszweck, bei dem der Sicherungszweck auch auf andere, nicht anlassbezogene Verbindlichkeiten ausgedehnt wird, dient dagegen dem Interesse des Sicherungsnehmers (Bank etc.).

Juristisch bildet der Sicherungsvertrag den Rechtsgrund für die Kreditsicherheit. Man spricht auch von einem fiduziarischen Rechtsgeschäft.


Anwendungsbereich

Abstrakte d.h. im obengenannten Sinne vereinbarungsbedürftige Kreditsicherheiten sind:

  • die Sicherungsübereignung (typischer Fall: Sicherungsübereignung des Fahrzeugs bei der Kauffinanzierung)
  • die Sicherungsabtretung (typischer Fall: Lohn- oder Gehaltsabtretung bei Ratenkediten)
  • die Grundschuld in Form der Sicherungsgrundschuld, lastend auf einem Grundstück (typischer Fall: Finanzierung eines Bauvorhabens)
  • die Verpfändung (typischer Fall: Aktiendepot als Kreditsicherheit)

Mit diesen Sicherheiten wird üblicherweise ein Darlehensvertrag (§§ 488ff. BGB, §§ 607ff. BGB) besichert, aber auch Lieferantenkredite. Sie können aber auch zur Sicherung jeder anderen Forderung dienen.


Verbraucherschutz

Die Gültigkeit der Sicherheitsbestellung ist aufgrund des Abstraktionsprinzips nicht von der Gültigkeit des Sicherungsvertrags abhängig. Allerdings kann beim Vorliegen von Fehleridentität auch das kreditsichernde Verfügungsgeschäft, beispielsweise die Sicherungsübereignung, unwirksam sein. Fehleridentität liegt vor, wenn der den Sicherungsvertrag betreffende Nichtigkeitsgrund auch das kreditsichernde Verfügungsgeschäft erfasst, so z.B. bei Geschäftsunfähigkeit des Sicherungsgebers. Darüber hinaus kann rechtsgeschäftlich die Wirksamkeit des Sicherungsvertrages zur Bedingung für die Wirksamkeit des Sicherheitsbestellungsgeschäft gemacht werden. Umstritten ist jedoch, ob diese Möglichkeit auch für die Sicherungsgrundschuld gilt.

Ist der Sicherungsgeber gleichzeitig der Darlehnsnehmer, wird der Sicherungsvertrag als Nebenabrede eines Darlehensvertrag verstanden. In diesen Fällen handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag nach I BGB, sondern um einen Bestandteil des Darlehensvertrags. Die Folge ist: Ist der zugrundeliegende Kreditvertrag nichtig, beispielsweise wegen Kreditwuchers, dann ist auch der Sicherungsvertrag unwirksam.

Der Sicherungsvertrag kann auch wegen Sittenwidrigkeit ( BGB ) unwirksam sein, wenn zwischen dem Wert der realisierbaren Sicherheit und dem gesicherten Kredit ein auffälliges Missverhältnis besteht (anfängliche Übersicherung). Die juristische Fachliteratur nimmt eine Übersicherung an, wenn der realisierbare Wert der Kreditsicherheiten das Doppelte der gesicherten Forderung beträgt. Der Kreditvertrag selbst bleibt hierbei wirksam.

Umgekehrt gilt: Ist der Sicherungsvertrag ungültig, bleibt das Kreditsicherungsgeschäft normalerweise bestehen, allerdings ist der Rechtsgrund für die Kreditsicherheit weggefallen.In diesem Fall kann der Sicherungsgeber verlangen, dass ihm die Sicherung zurückübertragen wird nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung ( BGB ).

Die Sicherungsverträge werden in der Regel von den Kreditgebern aufgestellt und sind dann als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen, sie unterliegen daher einer Inhaltskontrolle.

Kritisch sind Vertragsklauseln, die den Sicherungszweck über den ursprünglichen Anlass der Sicherheitenbestellung hinaus erweitern, beispielsweise auf “die gesamte Geschäftsbeziehung” (weite Zweckerklärung). Die Rechtsprechung hat in teilweise sehr einzelfallbezogener Rechtsprechung derartige Klauseln für unwirksam erklärt.

Bei Fremdsicherheiten (der Sicherungsgeber ist nicht Kreditnehmer) werden Klauseln in den Sicherungsverträgen als kritisch angesehen, die eine über den eigentlichen Sicherungszweck des Sicherungsvertrags hinausgehende persönliche Haftung des Sicherungsgebers (wenn er eine Privatperson ist) begründen sollen.


Rückgewähr der Sicherheit

Die Besonderheit der abstrakten Sicherheit ist, dass diese nicht automatisch erlischt, wenn die gesicherte Forderung zurückgezahlt oder auf andere Weise erloschen ist. Der Sicherungsvertrag enthält daher auch Regelungen, wann und wie die Sicherheit dem Sicherungsgeber zurückzugewähren ist (Rückgewähranspruch oder auch Rückübertragungsanspruch).

Die Rückgewähr erfolgt bei

  • der Sicherungsübereignung durch Rückübereignung an den Sicherungsgeber oder einen vom ihm benannten Dritten
  • der Sicherungsabtretung durch Rückabtretung an den Sicherungsgeber oder einen vom ihm benannten Dritten
  • der Sicherungsgrundschuld nach Wahl des Sicherungsgebers durch Löschungsbewilligung, Abtretung an den Grundstückseigentümer oder einen vom ihm benannten Dritten
  • der Verpfändung durch Aufhebungserklärung des Pfandrechtsinhabers

Insbesondere bei älteren Sicherungsverträgen, die durch den Kreditgeber inhaltlich vorgegeben werden, ist das Wahlrecht des Sicherungsnehmers hinsichtlich der verschiedenen Rückgewähralternativen meist eingeschränkt. Die Rechtsprechung hat diese Einschränkungen teilweise für unwirksam erklärt.


Literatur

  • Lwowski, Hans-Jürgen: Das Recht der Kreditsicherung, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2000, ISBN 3-503-05837-0
  • Clemente, Clemens: Recht der Sicherungsgrundschuld, RWS Verlag Kommunikationsforum, Köln 1999, ISBN 3-8145-8129-6 (im Anhang: Zusammenstellung von üblichen Bankformularen zur Zweckerklärung)

Klein-Faldern (Emden)

Klein-Faldern ist ein Teil des Stadtzentrums von Emden und wird von der Stadtverwaltung statistisch auch zum Stadtzentrum (insgesamt rund 8700 Einwohner) gezählt. Klein-Faldern wurde bereits in der frühen Neuzeit nach Emden eingemeindet.

In diesem Viertel sind noch viele Gebäude früherer Jahrhunderte erhalten geblieben (wenn auch teilweise bereits vor der Bombardierung im Zweiten Weltkrieg unter Zuhilfenahme zeitgenössischer Baumaterialien restauriert). Viele der Grachten wurden nach dem Krieg mit Trümmerschutt zugeschüttet.

Dennoch zählt Klein-Faldern zu den am besten erhalten gebliebenen Stadtvierteln Emdens. Darunter befinden sich Bauwerke aus früheren Jahrhunderten, unter anderem an der Friedrich Ebert-Straße (früher: Neue Straße), der Kranstraße und der Mühlenstraße.

Marktanteil

Als Marktanteil wird der Absatz- oder Umsatzanteil eines Unternehmens am Absatz (verkaufte Menge) bzw. Umsatz der Branche (Marktvolumen) bezeichnet. Angaben zu Marktanteilen müssen genau auf Stichhaltigkeit geprüft werden. Häufig fehlt die Angabe des beschriebenen Marktes und lässt die Angabe so unentscheidbar. So ist es ein erheblicher Unterschied, ob man den Marktanteil von BMW am Gesamtautomobilmarkt in den USA betrachtet oder ob man BMW-Fahrzeuge als Sportwagen definiert und den Sportwagenmarkt bewertet. Es wäre sogar eine noch feinere Unterteilung möglich.


Berechnung

<math> Marktanteil_\mathrm{Menge} ={ Unternehmensabsatz \over Marktvolumen\ (Menge)} </math>

<math> Marktanteil_\mathrm{Wert} ={ Unternehmensumsatz \over Marktvolumen\ (Umsatz)} </math>


Relativer Marktanteil

In der Wirtschaftspraxis wird häufig der relative Marktanteil als Indikator für die Marktstellung genutzt. Dieser setzt den Unternehmensumsatz in Bezug zu dem Umsatz des größten Wettbewerbers der Branche. Diese Praxis hat sich zuletzt deshalb durchgesetzt, da die vollständigen Branchendaten schwer erfassbar sind.

<math> relativer\ Marktanteil ={ Umsatz_{selbst} \over Umsatz_{gr \ddot o sster\ Konkurrent}} </math>


Weitere Bedeutungen

Als Marktanteil wird aber auch allgemeiner der Anteil eines Unternehmens am gesamten Marktvolumen einer bestimmten Messgröße bezeichnet. So bezeichnet beim Fernsehen der Marktanteil den prozentualen Anteil an der Zahl der Fernsehzuschauer einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zu gegebener Zeit.

Quotenvorrecht

Das Quotenvorrecht ist eine juristische Begriffsbildung, die beim Schadensersatz Bedeutung hat, wenn der Schaden des Geschädigten zunächst durch eine Gemeinschaft (z. B. gesetzliche oder private Krankenversicherung, eigene Vollkaskoversicherung, Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers oder Dienstherrn) getragen worden ist (siehe auch unter Deckungsfonds).

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Problemaufriss

In diesen Fällen geht der Schadenersatzanspruch des Geschädigten regelmäßig auf den Versicherungsträger (Versicherer, Arbeitgeber, Dienstherrn) über, soweit er den Schaden ersetzt hat. Das Problem des Quotenvorrechts tritt nun auf, wenn der Ersatzanspruch gegen den Schädiger nicht ausreicht, um den beim Geschädigten verbliebenen Schaden und den übergegangenen Anspruch vollständig zu befriedigen. Dies ist typischerweise der Fall, wenn der Schadenersatzanspruch wegen Mithaftung des Geschädigten selbst oder wegen Überschreitens der Haftungshöchstgrenzen beschränkt ist.


Beispiel

Das Unfallopfer hat einen Gesamtschaden von € 10.000. Davon hat die Krankenversicherung an Heilungskosten € 5.000 bereits übernommen. Der Geschädigte hat wegen Mitverschuldens nur einen Anspruch von 75 %, insgesamt also € 7.500 gegen den Unfallgegner.


Fragestellung

Das Quotenvorrecht befasst sich in dieser Konstellation mit der Frage, wie diese € 7.500 zwischen Geschädigtem und der Gemeinschaft aufgeteilt werden. Bliebe es im Beispielsfall bei dem Grundsatz des vollen Übergangs des Anspruchs auf die Krankenversicherung, so könnte diese € 5.000 und der Geschädigte nur noch € 2.500, also nur die Hälfte des ihm verbliebenen Schadens geltend machen.


Rechtslage in Deutschland


Private Versicherung und Entgeltfortzahlung

In den meisten Fällen bestimmt das deutsche Gesetz zum Schutz des Geschädigten, dass ihm ein Quotenvorrecht zusteht (67 Abs. 1 Satz 2 VVG für die private Versicherung, § 6 Abs. 3 EntgFG für die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers und § 87 a Satz BBG für die Bezügefortzahlung beim Beamten). Dies wird im Gesetz dadurch zum Ausdruck gebracht, das der auf die Gemeinschaft übergegangene Anspruch nicht zum Nachteil des Geschädigten geltend gemacht werden darf. Im Beispielsfall dürfen eine private Krankenversicherung, der Arbeitgeber und der Dienstherr daher nur einen Anspruch von € 2.500 geltend machen, um zu gewährleisten, dass der Geschädigte seinen verbliebenen Schaden voll ersetzt erhält.


Gesetzliche Versicherung und Sozialhilfe

Besonders schwierig ist die Rechtslage bei der gesetzlichen Versicherung und der Sozialhilfe.


Frühere Rechtslage

Hier gab es früher nach § 1542 RVO (Reichsversicherungsordnung) sogar ein Quotenvorrecht der Gemeinschaft. In jenen Fällen, in denen bei Personenschäden die Haftung des Schädigers aus materiellrechtlichen Gründen einer summenmäßigen Beschränkung unterliegt, wurden die Leistungen seines Haftpflichtversicherers zunächst zur Regressbefriedigung des Sozialversicherungsträgers für dessen Leistungen verwendet, wogegen dem Geschädigten selbst für seine sonstigen Forderungen - wie etwa Schmerzengeld - nur der verbleibende Restbetrag zur Verfügung stand. Diese vorrangige Befriedigung des Regressanspruches eines Sozialversicherungsträgers gegenüber dem Direktanspruch des Geschädigten nannte man Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers.


Heutige Rechtslage

In bewusster Abkehr von der früheren Regelung wurde das Quotenvorrecht in § 116 SGB X neu geregelt und ein besserer Schutz des Opfers eingeführt. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen den Fällen der Haftungsbegrenzung durch Haftungshöchstgrenzen, die in Absatz 2 geregelt ist, und der Begrenzung durch Mithaftung, mit der sich Absatz 3 befasst.


Haftungshöchstgrenze

Ist der Anspruch auf Ersatz eines Schadens durch Gesetz der Höhe nach begrenzt, so geht er auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit er nicht zum Ausgleich des Schadens des Geschädigten oder seiner Hinterbliebenen erforderlich ist. In diesem Fall besteht also volles Quotenvorrecht des Geschädigten, wobei schon der Übergang des Anspruchs und nicht erst dessen Geltendmachung verhindert wird.


Mithaftung

Ist der Anspruch auf Ersatz eines Schadens durch ein mitwirkendes Verschulden oder eine mitwirkende Verantwortlichkeit des Geschädigten begrenzt, so geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe von dem nach Absatz 1 bei unbegrenzter Haftung übergehenden Ersatzanspruch der Anteil über, welcher dem Vomhundertsatz entspricht, für den der Schädiger ersatzpflichtig ist.

In unserem Beispielsfall würde der Anspruch nur zu 75 % von den gezahlten € 5.000 übergehen, also mit € 3.750. In gleicher Höhe verbliebe der Restanspruch beim Geschädigten. Im Ergebnis bekommen also Gemeinschaft und Geschädigter je 75 % „ihres“ Schadens. Damit gibt es in diesem Fall kein Quotenvorrecht des einen oder anderen, sondern beide müssen sich Abzüge in Höhe der Mithaftungsquote gefallen lassen.

Zusätzlich wird die Rechtslage noch dadurch kompliziert, dass sich Sonderregeln für besondere Fälle finden. Es sind dies:

  • Der Geschädigte würde durch den Forderungsübergang zum Sozialhilfeempfänger;
  • der Durchsetzung des Anspruchs stehen tatsächliche Hindernisse gegenüber; und
  • die Leistungen des Trägers erhöhen sich durch das schädigende Ereignis nicht.

Sicherungshypothek

Die Sicherungshypothek ist eine Unterform der Hypothek. Die Sicherungshypothek sichert eine Geldforderung durch Grundbucheintrag. Im Gegensatz zur Hypothek kann sich der Gläubiger jedoch nicht auf den Grundbucheintrag berufen. Er muss vielmehr auch beweisen, dass die gesicherte Forderung tatsächlich besteht (besonders strenge Akzessorietät) .

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sachenrechtlicher Unterschied zur Hypothek

Im Unterschied zur Hypothek entsteht beim Erlöschen der gesicherten Forderung keine Eigentümergrundschuld. Die Sicherungshypothek erlischt kraft Gesetzes, wenn die gesicherte Forderung erloschen ist (in der Regel durch Rückzahlung). Der aktuelle Bestand der Sicherungshypothek ist also aus dem Grundbuch nicht ersichtlich. Die Sicherungshypothek ist nicht verkehrsfähig und gilt daher für Kreditinstitute als kein geeignetes Kreditsicherungsmittel.


praktische Bedeutung

Praktische Bedeutung hat die rechtsgeschäftlich bestellte Sicherungshypothek bei der Sicherung von öffentlich-rechtlichen Forderungen gegen einen Grundstückseigentümer. Den öffentlich-rechtlichen Gläubigern reicht dieses Sicherungsmittel aus, da sie die gesicherte Forderung durch bestandskräftige Bescheide beweisen können.


als Zwangsvollstreckungsmaßnahme

Besondere Bedeutung hat die Sicherungshypothek als Mittel der Zwangsvollstreckung (Zwangssicherungshypohek). Im Wege der Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger eine Sicherungshypothek auch gegen den Willen des Eigentümers ins Grundbuch eintragen lassen. Voraussetzung ist immer ein Vollstreckungstitel, der den Bestand der Forderung beweist.


siehe

auch

  • Bauhandwerker-Sicherungshypothek
  • Zwangsvollstreckung
  • Kreditsicherung


Weblinks

BGB

Balzi Rossi

Die Balzi Rossi (rote Sprünge) sind Höhlen, die bereits in vorgeschichtlicher Zeit in den roten Sandsteinfelsen bei Grimaldi di Ventimiglia westlich von Ventimiglia geschlagen wurden. Sie liegen direkt am Meer und müssen damals als Wohnhöhlen gedient haben.

Unter Leitung des Hobby-Archäologen Fürst Albert I. von Monaco fand man dort in der nach ihm benannten Grotta del Principe bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts die 200.000 Jahre alten Reste eines Arcanthropus-Menschen (aus der Art Homo erectus). In einer anderen Höhle, der Barma Grande, Skelette aus der Altsteinzeit (ca. 15.000 - 10.000 Jahre v. Chr.)

Viele der Fundstücke sind im Museo Preistorico dei Balzi Rossi zu sehen.


Weblinks

  • Italienische Seite mit Foto

Vorzeitigkeit

Vorzeitigkeit bedeutet in der Grammatik, dass eine geschilderte Handlung vor einer zweiten, in einer übergeordneten Konstruktion geschilderten, Handlung stattgefunden hat.

Die Vorzeitigkeit gehört neben der Gleichzeitigkeit und der Nachzeitigkeit zu den Zeitverhältnisssen. Ihr Gebrauch in einer Sprache hängt vom zeitlichen Bezug der Handlung ab.


Deutsche Sprache

Gliedsätze sind gegenüber den übergeordneten Konstruktionen

  • durch bestimmte Subjunktionen wie z. B. nachdem
  • durch das Tempus

als vorzeitig gekennzeichnet.

Bsp.: Nachdem der Wikipedianer einen Artikel geschrieben hatte (Plusquamperfekt), benutzte (Präteritum) er die Vorschaufunktion.

Auch das Partizip Perfekt Passiv signalisiert Vorzeitigkeit.

Bsp.: Der geschriebene Artikel wurde gespeichert.


Lateinische Sprache

Auch hier sind Gliedsätze

  • durch bestimmte Subjunktionen wie z. B. postquam
  • durch das Tempus (das allerdings, wie auch der Modus, auch durch die Subjunktion entgegen den eigentlichen Regeln der Zeitenfolge beeinflusst werden kann)

als vorzeitig gegenüber der übergeordneten Konstruktion gekennzeichnet.

Bsp.: Homo cum sermonem scripsisset, se recepit.

Wie im Deutschen gilt ferner das PPP als vorzeitig gegenüber der übergeordneten Verbform. Es kann beispielsweise als Participium coniunctum oder auch als Teil eines Ablativus absolutus auftreten.

Bsp.: Sermone scripto homo se recepit.

Außerdem gilt der Infinitiv Perfekt, der z. B. im AcI oder NcI verwendet werden kann, als vorzeitig gegenüber der übergeordneten Konstruktion.

Bsp.: Homo se sermonem scripsisse dixit.

Siehe auch: Consecutio temporum

Requinto

Als Requinto werden im spanischsprachigen Raum kleinere Gitarren mit 6 Saiten bezeichnet, die jedoch um 3-4 Töne höher als die Gitarre gestimmt werden.

Die Mensur reicht von etwa 40cm bis 60cm. Der Korpus hat normalerweise ein Cutaway um die Bespielbarkeit ab dem 12. Bund zu erleichtern,und ist kleiner als bei der klassischen Gitarre. Die Zarge ist jedoch breiter (der Korpus höher), um Volumen zu erreichen.

Die gebräuchliche Saitenstimmung lautet: A, d, g, c1, e1, a1. Damit klingen die Saiten wie eine am fünften Bund gegriffene Standard-Gitarrensaite. Das Requinto wird meistens gezupft und nicht geschlagen.

Sicherungsgrundschuld

Die Sicherungsgrundschuld ist nach deutschem Recht eine besondere Form der Grundschuld.

Als Fremdgrundschuld sichert sie aufgrund eines Sicherungsvertrags eine persönliche Forderung des Grundschuldgläubigers (= Sicherungsnehmer) gegen den Eigentümer oder einen Dritten.

Sie ist gesetzlich nicht geregelt und entspricht nicht der Sicherungshypothek gem. § 1184 BGB, weil sie anders als diese nicht akzessorisch zur persönlichen Forderung ist. Grundsätzlich können persönliche Forderung (regelmäßig aus Darlehen) und Sicherungsgrundschuld rechtlich ein verschiedenes Schicksal haben. Sie sind lediglich über ein drittes Rechtsinstitut, eben den Sicherungsvertrag, miteinander verbunden. Sind der Schuldner der persönlichen Forderung und der Sicherungsgeber nicht identisch (Beispiel: Der Vater hat eine Sicherungsgrundschuld an seinem Grundstück zur Sicherung für ein Darlehen des Sohnes bei einer Bank bestellt), so tritt als vierte Rechtsbeziehung eventuell ein Vertrag zwischen dem Schuldner und dem Sicherungsgeber hinzu.

Es sind daher vier Rechtsbeziehungen zu unterscheiden:

  1. die gesicherte Forderung,
  2. der Sicherungsvertrag (Grundschuldzweckerklärung),
  3. die Grundschuld,
  4. das Rechtsverhältnis zwischen persönlichem Schuldner und Sicherungsgeber (z. B. Auftrag oder Schenkung), wenn beide nicht identisch sind.